Allgemeine Informationen

Für die Träger der freien Jugendhilfe, Kommunen, eingetragene Vereine und Kirchgemeinden besteht die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit zu stellen. Folgende Förderbereiche können beantragt werden:

  • Freizeit- und Erholungsangebote
  • Projektarbeit
  • Ferienprogramm
  • Angebote mit Präventions- und Bildungscharakter
  • Maßnahmen der Familienbildung
  • Sachkosten für ehrenamtlich organisierte Kinder- und Jugendarbeit
  • Sachkosten für offene Kinder- und Jugendarbeit für Jugendeinrichtungen gemäß § 11 SGB VIII
  • Kooperationsangebote
  • Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit

Fragen und Anträge richten Sie bitte per E-Mail an ja-foerderung@lk-l.de

Voraussetzungen

Um allen Projektträgern gleiche Chancen auf eine Bewilligung zu geben, können Anträge frühestens drei Monate vor Maßnahmebeginn eingereicht werden und spätestens bis 31. Oktober des aktuellen Förderjahres.

Anträge, welche vor dieser Frist beim Jugendamt eingereicht werden, finden in der Bearbeitung keine Berücksichtigung. Eine Mitteilung, dass eine Bearbeitung nicht erfolgt, ergeht nicht.

Es sind ausschließlich die aktuell geltenden Antragsunterlagen zu verwenden (siehe unten).

Die Anträge sind inkl. Anlagen ausschließlich per E-Mail an das Jugendamt zu übermitteln, entweder in pdf oder Excel-Fassung. Die Anträge sind auch ohne Unterschrift gültig.

Alle weiteren Regelungen zum Förderverfahren entnehmen Sie Ihrem Zuwendungsbescheid.

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

§§ 11-14 und 16 SGB VIII Sozialgesetzbuch