Allgemeine Informationen

Die Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2315) dient der Umsetzung von EU-Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Wassertierkrankheiten.

Fischseuchen vorzubeugen bzw. schnell und erfolgreich zu bekämpfen setzt voraus, dass dem Lebensmittel- und Veterinäramt alle entsprechenden Fischhaltungen bekannt sind.

Eine Meldung ist erforderlich für jeden Betrieb oder Fischhalter, der einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Zucht, Haltung oder Hälterung von Fischen nachgeht bzw. Fische zum Verzehr abgibt oder verarbeitet.

Zuständigkeiten

Landkreis Leipzig
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna

E-Mail: lueva@lk-l.de

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