Allgemeine Informationen
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen und gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses (Dienstführerschein). Als Inhaber* einer Dienstfahrerlaubnis können Sie während der Dauer des Dienstverhältnisses eine "zivile" Fahrerlaubnis unter vereinfachten Voraussetzungen erhalten.
Um die erworbenen Fahrerlaubnisklassen auch im zivilen Bereich nutzen zu können, ist es erforderlich, die Dienstfahrerlaubnis umschreiben zu lassen.
Bei der Erteilung der "zivilen" Fahrerlaubnis werden die folgenden Vorschriften nicht angewendet:
- ärztliche Untersuchung und Untersuchung des Sehvermögens – es sei denn, dass in entsprechender Anwendung der Regelungen über die Geltungsdauer und Verlängerung von Fahrerlaubnissen eine Untersuchung erforderlich ist
- Sehtest
- Befähigungsprüfung
- Schulung in Erster Hilfe
- Vorschriften über die Ausbildung
Dasselbe gilt bei Vorlage einer Bescheinigung der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei, aus der hervorgeht, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen die Dienstfahrerlaubnis erteilt war.
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, weil Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf der Vorlage für den neuen Führerschein leisten müssen.
Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Nach Überprüfung aller Voraussetzungen, lässt die Fahrerlaubnisbehörde durch die Bundesdruckerei ein Kartenführerschein herstellen. Nach ca. 3 bis 4 Wochen können Sie den Führerschein bei der Dienststelle abholen, wo Sie den Antrag gestellt haben. Auf Wunsch wird der Führerschein auch direkt nach Hause versendet.
Kosten
Erteilung: ab 41,80
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
SG Fahrerlaubniswesen
SG Fahrerlaubniswesen
SG Fahrerlaubniswesen
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Allgemein
- Gültiger Personalausweis (alternativ: gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre, (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzuhalten unter www.epass.de
- Dienstführerschein (alternativ: nach Ausscheiden aus dem Dienst eine amtliche Bescheinigung über den ehemaligen Besitz der Dienstfahrerlaubnis
Rechtsgrundlage
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Dienstfahrerlaubnis
- § 27 FeV – Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 145,126/1 bzw. 126/2, 201, 202.1
* Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion