Allgemeine Informationen
Der Internationale Führerschein ist notwendig, für Länder, die den nationalen Kartenführerschein alleine nicht anerkennen. Dies ist grundsätzlich in den außereuropäischen Ländern der Fall.
Der Internationale Führerschein wird innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) nicht benötigt. Zum Führen eines Mietwagens im Ausland kann es jedoch hilfreich sein, wenn Sie einen Internationalen Führerschein vorweisen können.
Der internationale Führerschein ist kein Ersatz für den nationalen Führerschein. Er dokumentiert lediglich, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz einer (nationalen) Fahrerlaubnis ist. Wichtig ist jedoch, dass Sie für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines zwingend einen EU-Kartenführerschein benötigen.
Sind Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins, muss Ihr alter Führerschein zunächst umgetauscht werden.
Aktuelle Informationen, ob in Ihrem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist, können Sie bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.
Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Sind Sie nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins, muss Ihr alter Führerschein zunächst umgetauscht werden. Erst danach kann Ihnen ein Internationaler Kartenführerschein ausgehändigt werden.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall ein frühzeitiges Stellen eines Antrages, da der Umtausch eines alten Papierführerscheines bis zu 4 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Sind Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins, kann Ihnen der Internationale Führerschein sofort ausgestellt werden.
Fristen
keine
Kosten
Internationaler Führerschein: 16
Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
falls Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen: zusätzlich 25,30
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Borna)
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
- Online-Terminvergabe
Online-Terminvergabe Führerscheinstelle
Benötigte Unterlagen
Allgemein
- Gültiger Personalausweis (alternativ: gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre, (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzuhalten unter www.epass.de
- Führerschein im Original
gegebenenfalls
Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.
- Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Papierführerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der aktuell zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
Rechtsgrundlage
- § 25a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25b FeV – Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 126.2, 207 und gegebenenfalls 202.5
* Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeindernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht.