Allgemeine Informationen
Junge Leute dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B/BE fahren, wenn eine Begleitperson dabei ist. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz der Prüfungsbescheinigung, die man nach einer erfolgreichen Fahrerlaubnisprüfung zunächst an Stelle des EU-Kartenführerscheins erhält. Diesen bekommt man mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die Prüfungsbescheinigung wird dann einfach durch den "richtigen" Führerschein ersetzt.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM und L ohne Begleiter.
Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Begleitperson
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein
- muss beim Begleiten die „0,5-Promille-Grenze“ und das Betäubungsmittelverbot beachten.
Voraussetzungen
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei Erreichen des eigentlichen Mindestalters bei einer normalen Ersterteilung der Klasse B/BE.
Zusätzlich muss ein Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren gestellt werden und Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen gemacht werden. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.
Das Stellen des Antrages ist frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf:
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen und kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, weil Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf der Vorlage für den neuen Führerschein leisten müssen.
Hinweis: Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Sind die Antragsunterlagen vollständig und werden alle Voraussetzungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis erfüllt, erteil die Fahrerlaubnisbehörde einen Prüfauftrag an die Prüforganisation. Nach dem Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt als Nachweis für die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Anschließend wird diese durch einen EU-Kartenführerschein ersetzt. Je nachdem für was Sie sich beim Antrag entscheiden, wird dieser durch die Bundesdruckerei an Ihre Wohnanschrift zugesendet oder er kann bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Kosten
Erteilung der Fahrerlaubnis: ab 53,90
Weitere Kosten
- zusätzlich 11,30 EUR je Begleiter
- zusätzlich 6,32 EUR bei Direktversand (Führerschein wird durch die Bundesdruckerei an die Wohnanschrift versendet)
- zusätzlich 28,60 EUR für die Eintragung der Schlüsselzahl B197
- bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen sind abweichende Kosten möglich
Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Hinweis
Die gesamten Gebühren werden sofort bei der Antragstellung fällig. Bei der Abholung des EU-Kartenführerscheins ab dem 18. Geburtstag fallen keine weiteren Gebühren an. Die vorab ausgehändigte Prüfbescheinigung muss vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Standort Borna)
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
- Online-Terminvergabe
Online-Terminvergabe Führerscheinstelle
Benötigte Unterlagen
Allgemein
- schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule
- gültiger Personalausweis (alternativ: gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
- gültiger Sehtest nach Anlage 6 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe nach § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern
- Dokument BF17 „Antrag zur Teilnahme“
- „Antrag zur Begleitperson“ für jede Begleitperson
Zusätzlich von jeder Begleitperson
- Kopie des Führerscheins
- Kopie vom gültigen Personalausweis
- Einverständniserklärung der Begleitperson
Rechtsgrundlage
- § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Führen von Fahrzeugen in Begleitung
- § 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Voraussetzungen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 126/1, 145, 202, 202.1 (Erteilung), 202.8 (Prüfbescheinigung); Überprüfung der Begleitpersonen (145, 202.9)