Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dieser kann nur angenommen und bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig haben. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, weil Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf der Vorlage für den neuen Führerschein leisten müssen.

Hinweis 1: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung

Sind die Antragsunterlagen vollständig, wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Herstellung eines EU-Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Nach ca. 3 – 4 Wochen können Sie den neuen Führerschein bei der Dienststelle abholen, wo Sie den Antrag gestellt haben. Auf Wunsch wird der Führerschein auch direkt nach Hause versendet.

Bis zur Ausgabe des neuen EU-Kartenführerscheines, erhalten Sie einen vorläufigen Nachweis über Ihre Fahrberechtigung. Diese ist bei Abholung des Kartenführerscheines wieder abzugeben. Haben Sie sich für den Direktversand entschieden, läuft die Befristung des vorläufigen Nachweises aus.

Bei einem Verlust des Führerscheines, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung unnötiger Kosten, noch einige Zeit mit dem Antrag zu warten. Oftmals werden verlorengegangen Führerscheine wieder aufgefunden.

Mit der Ausstellung eines Ersatzdokuments erlischt die Gültigkeit des alten Führerscheines. 

Fristen

keine

Kosten

Gebühren: ab 41,30

Je nach Verwaltungsaufwand.

Weitere Kosten: 6,32

Direktversand (Führerschein wird durch die Bundesdruckerei an die Wohnanschrift versendet).
Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.

Ansprechpartner

SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt

SG Fahrerlaubniswesen

(Standort Grimma)

Herr Brauer

Sachgebietsleiter

SG Fahrerlaubniswesen

(Standort Grimma)

SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt

SG Fahrerlaubniswesen

(Standort Borna)

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Allgemein

  • gültiger Personalausweis, ggf. vorläufiger Personalausweis (alternativ: gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre, (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzuhalten unter www.epass.de
  • Karteikartenabschrift, wenn der Altführerschein nicht im jetzigen Gebiet des Landkreises Leipzig ausgestellt wurde
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige von der Polizei
  • bei Verlust: Verlustanzeige von der Polizei

Rechtsgrundlage

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
  • § 4 Absatz 2 und § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nrn. 202.4, 256 und 202.7

* Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeindernde Personenbezeichnung, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht.