Allgemeine Informationen
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden, beispielsweise, wenn Sie bereits die Fahrerlaubnisklasse A für Motorrad besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse B für PKW erwerben.
Sollten Sie bislang die Fahrerlaubnisklasse AM und/oder L und/oder T besessen haben, welche keine Probezeit verlangen, beginnt diese jedoch mit der erstmaligen Erteilung einer probezeitpflichtigen Fahrerlaubnisklasse.
Wie bei der Ersterteilung kann eine Fahrerlaubnisprüfung nur dann abgelegt werden, wenn die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Freigabe bei der zuständigen Prüforganisation erteilt. Für das Auslösen eines Prüfauftrages muss rechtszeitig vor der Prüfung ein Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übersendet die Fahrerlaubnisbehörde einen Prüfauftrag an die angegebene Prüforganisation.
Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Verfahrensablauf
Grundsätzlich gelten bei einer Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis um eine neue Fahrerlaubnisklasse die gleichen Vorschriften wie für die Ersterteilung. Deswegen muss weitestgehend das gleiche Verfahren durchlaufen werden.
So kann der Antrag nur angenommen und bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig haben.
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Eine Stellvertretung ist bei der Antragsstellung nicht möglich, weil Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf der Vorlage für den neuen Führerschein leisten müssen.
Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine in der Kfz-Zulassung und in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Online-Reservierung möglich. Buchen Sie hier Ihren Wunschtermin: Online-Terminbuchung
Fristen
keine
Kosten
Erweiterung ohne Festsetzung einer Probezeit.: 45,10
Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Weitere Kosten
- Zusätzlich 6,32 EUR bei Direktversand (Führerschein wird durch die Bundesdruckerei an die Wohnanschrift versendet)
- Bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen sind abweichende Kosten möglich
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
SG Fahrerlaubniswesen
(Außenstelle Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Außenstelle Grimma)
SG Fahrerlaubniswesen
(Dienststelle Borna)
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
- Online-Terminbuchung
Online-Terminbuchung Führerscheinstelle
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Erweiterung
Bei einem Antrag auf Erweiterung sind die gleichen Unterlagen wie bei einer Ersterteilung einzureichen:
- schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule
- gültiger Personalausweis (alternativ gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
- vorhandener Führerschein im Original
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
- gültiger Sehtest nach Anlage 6 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Schulung in Erster Hilfe nach § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Soll die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, DE, D oder DE erfolgen:
- gültiges Zeugnis/Gutachten über eine allgemeinärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung über das Sehvermögen
- gültiges betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung über die besondere Eignung, wenn die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert oder nach Ablauf der Geltungsdauer für einen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinausreichenden Zeitraum oder nach Ablauf der Geltungsdauer einem bereits 50-jährigen Bewerber wieder erteilt werden soll
- für die Klassen D1, D1E, D, DE: Vorlage behördliches Führungszeugnis, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde, wo sich der Hauptwohnsitz befindet.
Rechtsgrundlage
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 10 FeV – Mindestalter
- § 21 FeV – Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nrn. 126/1 bzw. 126/2, 145, 201, 202.1
* Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht.