Allgemeine Informationen

Für die Aufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen größer 0,2 ha bzw. die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen ist eine Erstaufforstungsgenehmigung nach §10 Sächs. Waldgesetz (SächsWaldG) erforderlich.

Voraussetzungen

Der Antrag muss in zweifacher Ausfertigung beim SG Landwirtschaft eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Der Bereich Landwirtschaft entscheidet als Untere Landwirtschaftsbehörde im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Forstbehörde sowie nach Anhörung der Gemeinde und der Flurneuordnungsbehörde.

Zuständigkeiten

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
Leipziger Straße 67
04552 Borna

Tel.: 03433 241 1486
Fax: 03437 984 7099
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Kosten

Erteilung einer Genehmigung zur Erstaufforstung: kostenfrei

Ansprechpartner

Frau Orgis

Agrarstruktur - Grundstücksverkehr - Landpacht

Bereich Landwirtschaft

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)