Allgemeine Informationen
Für die Aufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen bzw. die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen ist eine Erstaufforstungsgenehmigung nach §10 Sächs. Waldgesetz (SächsWaldG) erforderlich.
- Information an Land-/Forstwirtschaftsbetriebe
Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Voraussetzungen
Der Antrag muss in zweifacher Ausfertigung beim SG Landwirtschaft eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Der Bereich Landwirtschaft entscheidet als Untere Landwirtschaftsbehörde im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Forstbehörde sowie nach Anhörung der Gemeinde und der Flurneuordnungsbehörde.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Bereich Landwirtschaft
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Tel.: 03433 241 1486
Fax: 03437 984 7099
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.
Kosten
Erteilung einer Genehmigung zur Erstaufforstung: kostenfrei
Ansprechpartner
Agrarstruktur - Grundstücksverkehr - Landpacht
Bereich Landwirtschaft
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 10 SächsWaldG zur Erstaufforstung
Online-Formular des LK Leipzig
Rechtsgrundlage
Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)