Allgemeine Informationen

Für alle Leistungen der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe nach SGB VII und SGB XII werden Entgelte und Fachleistungsstundensätze verhandelt.

Möchten Sie in die Verhandlung einer ambulanten Leistung mit uns eintreten, so füllen Sie bitte die Antragsunterlagen aus und reichen diese bei uns zusammen mit den Qualifikationsnachweisen Ihrer zum Einsatz vorgesehenen Personale in elektronischer Fassung bei uns ein.

Zum Erhalt der gültigen Antragsunterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter Angabe des ambulanten Leistungsbereichs, für den Sie eine Vereinbarung abschließen möchten.

Die Verhandlung teilstationärer und stationärer Leistungen nach SGB VIII erfolgt nach den Vorgaben und Beschlüssen der Sächsischen Entgeltkommission - Kommission nach § 78a SGB VIII Freistaat Sachsen. Weitere Informationen finden Sie hier www.kommissionen-sachsen.de

Zum Erhalt der gültigen Verhandlungsunterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner

Frau Winkler

Bereichsleitung

Bereich Haushalt und Steuerung

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.310
03433 241 235003437 984 7049