Allgemeine Informationen

Wenn Sie

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II, SGB XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten oder wenn Sie
  • nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist,

erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen. Grundlage hierfür bildet § 90 Abs. 4 SGB VIII.

Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.

Voraussetzungen

  • Wer den Antrag stellt, muss mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben und das Sorgerecht haben.
  • Nachweis, dass die Belastung mit dem vollen Elternbeitrag nicht zumutbar ist.

Zuständigkeiten

Den Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen, die prüft, in welchem Umfang Ihnen der Beitrag zuzumuten ist.
  • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Fristen

Gewährungsdauer: laut Bescheid
Verlängerung: auf Antrag (rechtzeitige Beantragung vor Fristablauf - mind. 8 Wochen)

Kosten

keine

Ansprechpartner

Frau Feustel

SB Kita Elternbeiträge (Gebiet Brandis, Elstertrebnitz, Groitzsch, Markkleeberg, Markranstädt, Neukieritzsch, Pegau)

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.224
03433 241 215803437 984 7054
Frau Franke

SB Kita Elternbeiträge (Gebiet Bad Lausick, Böhlen, Frohburg, Geithain, Größpösna, Otterwisch, Rötha)

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.223
03433 241 222603437 984 7054
Frau Schönwald

SB Kita Elternbeiträge (Gebiet Colditz, Grimma, Naunhof, Parthenstein)

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.222
03433 241 221503437 984 7054
Frau Heck

SB Kita Elternbeiträge (Gebiet Bennewitz, Borsdorf, Lossatal, Machern, Regis-Breitingen, Thallwitz, Trebsen/Mulde)

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.222
03433 241 221603437 984 7054
Frau Kullrich

SB Kita Elternbeiträge (Gebiet Belgershain, Borna, Kitzscher, Zwenkau)

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.224
03433 241 236703437 984 7054

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Informationen

  • Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen freier Träger
  • Nachweise des Einkommens wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheide, Bafög-Bescheide
  • Nachweis der Mietkosten
  • bei selbst genutztem Eigenheim: Nachweis über Zinszahlungen und so genannte kalte Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser- / Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr
  • Belege über Beiträge für Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben

Hinweis: Die kommunalen Träger verlangen unterschiedliche Nachweise über die Einkommenssituation. Diese hängen auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage