Allgemeine Informationen
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) einen kontaktlosen Chip.
Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
- persönliche Daten.
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Weiterführende Informationen
- Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel
- Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel
- Broschüre: "Der elektronische Aufenthalstitel" - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bearbeitungsdauer
bis zu 6 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen.
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
Verfahrensablauf
Den Aufenthalttitel beantragen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde. Siehe Formulare. Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Formulare und weiteren Unterlagen Sie vorab einzureichen haben. Die Antragsformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite.
Reichen Sie bitte die mit Ihrer/m Sachbearbeiter(in) besprochenen Antragsformulare rechtzeitig vor dem Vorsprachetermin ein. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.
Persönliche Beantragung
- Bitte vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Fristen
keine
Kosten
Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte
- Erteilung bis zu 1 Jahr: EUR 100,00
- Erteilung von mehr als 1 Jahr: EUR 100,00
- Verlängerung um bis zu 3 Monate: EUR 96,00
- Verlängerung um mehr als 3 Monate: EUR 93,00
Mobile-ICT-Karte
- Erteilung: EUR 80,00
- Verlängerung: EUR 70,00
Niederlassungserlaubnis
- für Hochqualifizierte: EUR 147,00
- zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit: EUR 124,00
- alle übrigen Fälle: EUR 113,00
Ansprechpartner
SB Allg. Ausländerrecht / Buchstaben C, D, L, N, P
SG Statusangelegenheiten Ausländer
Teamleiter Allg. Ausländerrecht / Buchstaben B, E - G, O, V
SG Statusangelegenheiten Ausländer
SB Allg. Ausländerrecht / Buchstaben K, M, U, X- Z, +
SG Statusangelegenheiten Ausländer
SB Allg. Ausländerrecht / Buchstaben A, H - J, Q, W / beschleunigtes Fachkräfteverfahren Buchstaben N - Z
SG Statusangelegenheiten Ausländer
SB Allg. Ausländerrecht / Buchstaben R - T / beschleunigtes Fachkräfteverfahren Buchstaben A - M
SG Statusangelegenheiten Ausländer
Formulare & Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Reisepass oder Passersatzpapiere
ein biometrisches Lichtbild
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Hinweis
Über die erforderlichen Unterlagen werden Sie im Einzelnen im Antragsformular informiert.
Rechtsgrundlage
- §§ 7 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Aufenthaltserlaubnis
- §§ 78, 78a, 105b AufenthG
- § 44 f. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) – Gebühren