Allgemeine Informationen

Die Einstiegsqualifizierung erleichtert Jugendlichen den Weg in eine geregelte Ausbildung. Für einen Zeitraum von 4 bis 12 Monaten erhalten sie die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen. Eine anschließende Übernahme in Ausbildung kann angestrebt werden.
Auch die Betriebe profitieren von der Einstiegsqualifizierung: sie können den potentiellen Nachwuchs in der betrieblichen Praxis kennenlernen und dabei mehr sehen, als Schulzeugnisse aussagen.

Zuständigkeiten

Die formlose Förderanfrage senden Sie bitte an arbeitgeberservice@lk-l.de. Ihr zuständiger Ansprechpartner wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen.

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

§ 54a SGB III