Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Den nächsten Angehörigen kann Einsicht in die Todesbescheinigung gewährt werden oder Auskunft daraus erteilt werden.
Versicherungen kann Auskunft aus der Todesbescheinigung nach schriftlicher Anforderung erteilt
Verfahrensablauf
Einsicht in die Todesbescheinigung kann nach vorherriger Terminvereinbarung genommen werden. Die Auskunftserteilung an Versicherungen erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in schriftlicher Form.
Kosten
Kosten bei Auskünften Dritter privat (Versicherungen): 14
Ansprechpartner
Frau Kubista
Medizinalaufsicht und Mortalität
Gesundheitsamt
Benötigte Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Bei der Einsichtnahme in die TodesbescheinigungPersonalausweis des nächsten (vorsprechenden) Angehörigen
- Sterbeurkunde
- eventuell weitere Familiendokumente entsprechend Verwandtschaftsverhältnis
Bei Auskunft für die Versicherung
- Schreiben der Versicherung
- Schweigepflichtentbindung des Begünstigten der Versicherung