Allgemeine Informationen
Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe werden die Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige oder Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie verwaltungsrechtlich beschieden und finanziert. Die Anträge im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden ebenfalls im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet. Für teil- und stationäre Hilfen werden Kostenbeiträge ermittelt, geltend gemacht und vereinnahmt. Zuständigkeiten und Kostenerstattung mit anderen Leistungsträgern werden ebenfalls durch die Sachbearbeiter/innen geklärt.
Finanzierung von
- Hilfe zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- Förderung der Erziehung in der Familie
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und Antragsstellung an die/den für Ihren Buchstaben/ Wohnort zuständigen Mitarbeiterin/zuständigen Mitarbeiter.
Fristen
keine
Kosten
Eingliederungshilfe
Kosten werden bei ambulanten Hilfen vom Jugendamt übernommen
Bei Hilfen mit einer stationären oder teilstationären Unterbringung des Minderjährigen außerhalb des Elternhauses
Minderjährige und seine Eltern werden einkommensabhängig in angemessenen Umfang zu den Kosten der Leistung herangezogen.
Ansprechpartner
Sachgebietsleitung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Grimma A-R)
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Borsdorf, Machern, Thallwitz, Bennewitz)
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Borna A-G, Frohburg, Belgershain, Parthenstein, Otterwisch)
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Borna H-Z, Kitzscher, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Geithain)
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Bad Lausick, Colditz, Trebsen)
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Markkleeberg, Böhlen)
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Pegau, Zwenkau, Großpösna, Rötha)
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Lossatal, Brandis, Naunhof)
SB Hilfen zur Erziehung
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Zuständigkeit: Markranstädt, Elstertrebnitz, Groitzsch)
SB Hilfen zur Erziehung
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Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, teilt Ihnen das Jugendamt mit.
Rechtsgrundlage
- § 35a Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Eingliederungshilfe seelisch behinderter junger Menschen
- § 91 SGB VIII – Anwendungsbereich