Allgemeine Informationen

Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe werden die Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige oder Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie verwaltungsrechtlich beschieden und finanziert. Die Anträge im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden ebenfalls im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet. Für teil- und stationäre Hilfen werden Kostenbeiträge ermittelt, geltend gemacht und vereinnahmt. Zuständigkeiten und Kostenerstattung mit anderen Leistungsträgern werden ebenfalls durch die Sachbearbeiter/innen geklärt.

Finanzierung von

  • Hilfe zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Förderung der Erziehung in der Familie

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und Antragsstellung an die/den für Ihren Buchstaben/ Wohnort zuständigen Mitarbeiterin/zuständigen Mitarbeiter.

Fristen

keine

Kosten

Eingliederungshilfe

Kosten werden bei ambulanten Hilfen vom Jugendamt übernommen

Bei Hilfen mit einer stationären oder teilstationären Unterbringung des Minderjährigen außerhalb des Elternhauses

Minderjährige und seine Eltern werden einkommensabhängig in angemessenen Umfang zu den Kosten der Leistung herangezogen.

Ansprechpartner

Frau Träger

Sachgebietsleitung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Herr Fritzsche

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Grimma A-R)

Frau Härtel

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Borsdorf, Machern, Thallwitz, Bennewitz)

Frau Hoger

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Borna A-G, Frohburg, Belgershain, Parthenstein, Otterwisch)

Frau Illguth

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Borna H-Z, Kitzscher, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Geithain)

Frau Lehniger

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Bad Lausick, Colditz, Trebsen)

Frau Röhlig

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Markkleeberg, Böhlen)

Frau Schatz

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Pegau, Zwenkau, Großpösna, Rötha)

Frau Schöffel

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Lossatal, Brandis, Naunhof)

Frau Smolorz

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Markranstädt, Elstertrebnitz, Groitzsch)

Frau Köhler

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Peisker

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Winkler

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Paczko

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Mätzold

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Lippert

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, teilt Ihnen das Jugendamt mit.

Rechtsgrundlage