Allgemeine Informationen

Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe werden die Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige oder Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie verwaltungsrechtlich beschieden und finanziert. Die Anträge im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden ebenfalls im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet. Für teil- und stationäre Hilfen werden Kostenbeiträge ermittelt, geltend gemacht und vereinnahmt. Zuständigkeiten und Kostenerstattung mit anderen Leistungsträgern werden ebenfalls durch die Sachbearbeiter/innen geklärt.

Finanzierung von

  • Hilfe zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Förderung der Erziehung in der Familie

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und Antragsstellung an die/den für Ihren Buchstaben/ Wohnort zuständigen Mitarbeiterin/zuständigen Mitarbeiter.

Fristen

keine

Kosten

Gemäß §§ 91 ff. SGB VIII werden bei jugendhilferechtlichen Leistungen in stationärer und teilstationärer Form nach Maßgabe der §§ 92 ff. SGB VIII Kostenbeiträge erhoben.

Ansprechpartner

Frau Träger

Sachgebietsleitung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Herr Fritzsche

SB UmA

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Härtel

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Borsdorf, Machern, Naunhof)

Frau Hoger

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Frohburg, Geithain)

Frau Illguth

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Borna G-Z)

Frau Lehniger

Hauptsachbearbeitung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Röhlig

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Markkleeberg)

Frau Schatz

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Böhlen, Pegau, Zwenkau)

Frau Schöffel

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Brandis, Lossatal, Thallwitz)

Frau Smolorz

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Elstertrebnitz, Groitzsch, Markranstädt)

Frau Köhler

SB UmA

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Frau Peisker

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Wurzen)

Frau Winkler

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Bennwitz, Grimma A-Q)

Frau Paczko

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Borna A-F, Kitzscher, Neukieritzsch, Regis-Breitingen)

Frau Mätzold

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Bad Lausick, Belgershain, Großpösna, Otterwisch, Parthenstein, Rötha, Trebsen/Mulde)

Frau Lippert

SB Hilfen zur Erziehung

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Zuständigkeit: Colditz, Grimma R-Z)

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, teilt Ihnen das Jugendamt mit.

Rechtsgrundlage