Allgemeine Informationen

Bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 2 Jahren können Arbeitgeber einen Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt von 75 % im ersten und 50% im zweiten Jahr der Beschäftigung erhalten.

Zusätzlich wird der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers (20%) am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert.

Förderfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate trotz vermittlerischer Unterstützung insgesamt mindestens 21 Monate Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten haben und nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren. Die Förderung wird unabhängig von einer Minderleistung des Arbeitnehmers gefördert.

Zur Sicherung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses sowie zur Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer findet in angemessenem Umfang ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Der Arbeitgeber wird in das Coaching organisatorisch und inhaltlich einbezogen. Die Mitarbeiter sind dafür freizustellen.

Zuständigkeiten

Förderanfragen senden Sie an das

Landratsamt Landkreis Leipzig
Kommunales Jobcenter
Südstraße 80, Gebäude 62, 04668 Grimma,
Telefon: 03433 241 8484,
E-Mail: arbeitgeberservice(at)lk-l(dot)de

Nutzen Sie dazu bitte das Stellenangebotsformular. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen.

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

§ 16e SGB II