Allgemeine Informationen

Der Boden erfüllt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen. So filtert er beispielsweise Niederschlagswasser und ist Lebensraum für viele Tiere. In der Landwirtschaft sichert der Boden die Versorgung der Kulturpflanzen mit Wasser und Nährstoffen. Der Boden ist somit ein wichtiger landwirtschaftlicher Produktionsfaktor. Er steht nur begrenzt zur Verfügung und ist nicht vermehrbar. Die wichtigste rechtliche Grundlage für den Bodenschutz im Freistaat Sachsen bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Die Zielstellung des BBodSchG ist der Schutz des Bodens vor schädlichen Einflüssen sowie die Verbesserung und Wiederherstellung des Bodenzustandes. Das verpflichtet denjenigen, der auf den Boden einwirkt, zur Vorsorge und gegebenenfalls auch zur Gefahrenabwehr, um schädliche Bodenveränderungen abzuwenden und die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Das Landratsamtes Landkreis Leipzig, als untere Bodenschutzbehörde ist sachlich zuständig für:

  • Vollzug bodenschutzrechtlicher Gesetze und deren Verordnung als untere
    Bodenschutzbehörde
  • Überwachung von Maßnahmen des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in
    den Boden /Rekultivierunsgmaßnahmen
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen bei Verstößen gegen bodenschutz-
    rechtliche Vorschriften

Ansprechpartner

Kathrin Ballmann

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Anja Günther

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Peter Richter

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Franka Steingrüber

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht