Allgemeine Informationen

Es besteht die Möglichkeit, Schäden die durch Biber in Teichwirtschaften entstanden sind, entsprechend der Härtefallausgleichsverordnung je nach Haushaltslage ausgleichen zu lassen.

Das ausgefüllte Formular ist spätestens bis zum 31.03. jeden Jahres bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.  

Ansprechpartner

Andreas Härtig

SG Natur- und Landschaftsschutz

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 1

Zimmer: 211
03437 984 194703437 984 7096

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