Allgemeine Informationen
Es besteht die Möglichkeit, Schäden die durch Biber in Teichwirtschaften entstanden sind, entsprechend der Härtefallausgleichsverordnung je nach Haushaltslage ausgleichen zu lassen.
Das ausgefüllte Formular ist spätestens bis zum 31.03. jeden Jahres bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.
Ansprechpartner
Andreas Härtig
SG Natur- und Landschaftsschutz