Allgemeine Informationen
Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen. [...]
Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen (§ 10 SächsBestG) eines* Toten längere Zeit in Anspruch nimmt.
Verfahrensablauf
- die Änderung der Wartefrist beantragen Sie schriftlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes
- das Gesundheitsamt erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid
Fristen
Wartefristverlängerung
wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung gewährt
Regelmäßige Mindestwartefrist
ob Erdbestattung oder Einäscherung, die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen
Längste regelmäßige Wartefrist
eine Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein
Kosten
Wartefristveränderung: 27,00
Ansprechpartner
Medizinalaufsicht und Mortalität
Gesundheitsamt
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Ihr formloses Anschreiben muss folgende Angaben enthalten
- Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Sterbedatum des Verstorbenen
- Begründung der Wartefristverlängerung
- Angabe des Datums der (geplanten) Erdbestattung oder Einäscherung
- Namen und Anschrift einschließlich Fax-Nummer des Bestatters
- Antrag auf Fristverlängerung
Kopie Totenschein
Rechtsgrundlage
- § 19 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) – Fristen für die Bestattung
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)