Allgemeine Informationen
Die Mitarbeiter des Sachgebietes Immissionsschutz nehmen Lärm-, Rauch- und Geruchsbeschwerden auf.
Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses regelt Rechte und Pflichten von Anlagenbetreibern und Behörden. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädliche Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Das Sachgebiet Immissionsschutz ist die zutändige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem BImSchG und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen. Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen:
- Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung und Anordnungen nicht-genehmigungspflichtiger Anlagen
- Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Lärmbeschwerden
- Bearbeitung von Rauch- und Geruchsbeschwerden
Ansprechpartner
Frank Panzer
SG Immissionsschutz