Allgemeine Informationen
Antrag auf Eintragung einer Baulast
Im § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) ist geregelt, dass durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihrer Grundstücke betroffenen Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen können, die sich nicht aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Die Eintragung von Baulasten erfolgt nur im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Möglichkeit zu verschaffen, bauordnungsrechtliche Vorschriften unter Ausnutzung von Nachbargrundstücke zu erfüllen.
Baulasten werden unbeschadet der Rechter Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Siehe dazugehöriges Merkblatt für die Antragstellung zur Eintragung einer Baulast!
Die Baulast ersetzt nicht die zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können mit dem Antragsformular oder formlos per E-Mail (sekretariatbaa@lk-l.de), per Fax (03437/984-7113) sowie auf dem Postweg (Landratsamt Landkreis Leipzig, Landratsamt, Bauaufsichtsamt, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna) beantragt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen (§ 83 Abs. 5 SächsBO). Beides setzt aber zunächst Recherchen voraus, ob eine Eintragung vorhanden ist. Bei vorhandenen Baulasten werden Abschriften erteilt. Insofern ist die bloße "Einsichtnahme" ohne vorhergehende Recherchen praktisch nicht möglich.
Voraussetzungen
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise
- Grundstückseigentümer
- Kaufinteressenten
Zuständigkeiten
Landratsamt Landkreis Leipzig Bauaufsichtsamt Stauffenbergstraße 4 04552 Borna |
Fristen
keine
Kosten
Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): je Grundstück 25,00
Abschriften und Auskünfte: je Grundstück 22,00 bis 70,00
Ansprechpartner
SB Bauordnung/Baulasten
SG Bauordnung
(Stadt/Gemeinde: Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen)
SB Bauordnung/Baulasten
SG Bauordnung
(Stadt/Gemeinde: Böhlen, Elstertrebnitz, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Zwenkau)
Formulare & Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichis
Für die Antragstellung wird die Verwendung des hier bereit gestellten Formulars empfohlen. Damit wird gewährleistet, dass die Mindestangaben für die Bearbeitung des Antrags zur Verfügung stehen.
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Es genügt auszugsweise, beschränkt auf das Bestandsverzeichnis (Grundstücksangaben) und die Abteilung I (Angaben zum Eigentümer). Sollte es sich um eine Auflassungsvormerkung handelt, ist diese Seite beizufügen.
Vollmacht des Eigentümers, wenn nicht selbst Eigentümer
Kopie des notariellen Kaufvertrages (Entwurf des notariellen Kaufvertrages ist auch möglich)
Handelsregisterauszug
Tritt der Antragsteller in Form einer juristischen Person auf, ist eine Vertretungsvollmacht mit vorzulegen.
Rechtsgrundlage
- § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)