Allgemeine Informationen

Seit dem 01. Januar 2009 gewährt der Landkreis Leipzig auf Grundlage des § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) den Schülern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig während der Zeit des Unterrichts an der Schule eine finanzielle Unterstützung zu den Ausgaben für eine notwendige auswärtige Unterbringung nach Maßgabe der Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung – SächsSchülULeistVO). Die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für entstandene Fahrtkosten ist in der SächsSchülULeistVO nicht vorgesehen.

Der Zuschuss wird grundsätzlich unter Beachtung der SächsSchülULeistVO in Höhe von derzeit 16,-€ pro Unterrichtstag gewährt.

Voraussetzungen

Anspruch auf Leistung haben Berufsschüler, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptwohnsitz des Schülers liegt im Landkreis Leipzig
  • Der Schüler muss sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden und eine Klasse mit einem von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Einzugsbereich besuchen. Erfasst sind auch Schüler, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Sächsischen Ministerium für Kultus und Sport (SMK) und dem jeweiligen Land eine Berufsschulklasse außerhalb des Freistaates Sachsen besuchen.
  • Die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule, einschließlich Wartezeiten bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, beträgt mind. 180 Minuten, bei Schülern mit Behinderung mind. 130 Minuten.

Es sind die Hinweise im Merkblatt zu beachten und es ist das vorgesehene Antragsformulare zu verwenden.

Zuständigkeiten

Anträge sind unter folgender Adresse einzureichen:

Landratsamt Landkreis Leipzig
Liegenschafts- und Kultusamt - SG Schulverwaltung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Möchten Sie Ihren Antrag persönlich abgeben oder wünschen Sie eine Beratung, so sollten Sie dies zuvor telefonisch oder per Email mit dem Sachbearbeiter vereinbaren. Außerdem können Sie die Antragsunterlagen im Sekretariat des Liegenschafts- und Kultusamtes abgeben. Eine abschließende Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt erst durch den zuständigen Sachbearbeiter.

Berufsschüler, die ihren Hauptsitz nicht im Freistaat Sachsen haben, wenden sich bitte an die zuständige Stelle in ihrem Bundesland:
Freistaat Thüringen
Sachsen-Anhalt
Brandenburg

Fristen

Der Zuschuss wird nachträglich, jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Erstreckt sich eine Unterrichtswoche auf beide Schulhalbjahre, soll sie im zweiten Schulhalbjahr geltend gemacht werden. Für die Schulhalbjahre gelten folgende von der Ferienregelung zum Teil abweichende Zeiträume:

  • 1. Schulhalbjahr: 1. August - 31. Januar
  • 2. Schulhalbjahr: 1. Februar - 31. Juli

Ansprechpartner

Frau Sickert

SB Schulverwaltung

SG Schulverwaltung/Kultur

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Bitte dem Antrag beifügen

  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Kopie des Mietvertrages mit betreffenden Kontoauszügen bzw. Rechnungen und Quittungen
  • Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung (Gesamtwegezeit)
  • je nach Einzelfall:
    • Nachweis einer Behinderung
    • Kopie über den Besuch einer Fachklasse

Rechtsgrundlage

Sächsische Schülerunterbringungsverordnung

Unterstützungsangebote bei außerhäuslicher Unterbringung