Allgemeine Informationen
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, so hat grundsätzlich die Mutter – sofern sie nicht minderjährig ist – das alleinige Sorgerecht.
Eine nicht mit dem Kindesvater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine sogenannte Auskunft vom Jugendamt nachweisen. Dieses kann von der Kindesmutter kostenfrei über das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt angefordert werden. Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen. Weiterhin werden Auskünfte zur teilweisen Übertragung der gemeinsamen Sorge und teilweisem Entzug der Sorge ausgestellt. Für Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die alleinige Sorge.
Bitte beantragen Sie die Auskunft zum Sorgerecht schriftlich mit dem unter dem Punkt Dokumente zum Download bereitstehenden Formular.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen der/die für Ihren gern zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie bitte Kontakt zu dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter auf.
Die Zuständigkeitsregelung entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Landkreises Leipzig, Sachgebiet Unterhaltsangelegenheiten.
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