Allgemeine Informationen
Bitte richten sie ihre Mitteilung schriftlich an:
Landkreis Leipzig
Landratsamt
Umweltamt
SG Altlasten Bodenschutz AbfallrechtStauffenbergstraße 4
04552 Borna
E-Mail: sekretariatuwa@lk-l.de
Mobile Aufbereitungsanlagen - § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung
Betreiber mobiler Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) haben bei jeder neuen Baumaßnahme oder bei jedem sonstigen Wechsel des Einsatzortes innerhalb des Landkreis Leipzig unverzüglich Folgendes an die zuständige Behörde zu übermitteln:
- den Namen des Betreibers der Aufbereitungsanlage,
- den Einsatzort, an dem die Aufbereitungsanlage betrieben wird und
- eine Kopie des Prüfzeugnisses Eignungsnachweis
Hinweis zum Prüfzeugnis über den Eignungsnachweis, während Übergangsfrist bis 30.11.2023:
Auch wenn das Prüfzeugnis über den Eignungsnachweises für mobile Aufbereitungsanlagen gemäß § 27 Abs. 1 und 2 Ersatzbaustoffverordnung Übergangsvorschrift (zum Eignungsnachweis) bis zum 30.11.2023 noch nicht vorliegt, ist die Mitteilung nach § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung trotzdem verpflichtend.
Ab dem 01.12.2023 ist zwingend eine Kopie des Prüfzeugnis über den Eignungsnachweis der Mitteilung nach § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung beizufügen.
Überwachungsstellen
Mitteilungen der Überwachungsstellen zur Güteüberwachung der Aufbereitungsanlagen nach Ersatzbaustoffverordnung an die Behörde sind an oben die genannten Kontaktdaten zu richten.
Bekanntmachungen zur Ersatzbaustoffverordnung
Vom Landkreis gemäß Ersatzbaustoffverordnung zu veröffentlichende Informationen zu Aufbereitungsanlagen bzw. Herstellern von mineralischen Ersatzbaustoffen finden sie unter Bekanntmachungen des Umweltamtes in der Rubrik SG Altlasten Bodenschutz Abfallrecht
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht