Allgemeine Informationen

Gesundheitsrisiko Asbest - Der Begriff „Asbest“ steht für eine Gruppe sehr beständiger und nicht brennbarer Minerale mit faseriger Struktur. Bis vor wenigen Jahren wurden sie weltweit genutzt, vorwiegend zur Wärmeisolation oder zum Brandschutz im Bauwesen. Das Gefährdungspotential von Asbest besteht darin, dass bei mechanischer Bearbeitung Asbestfasern freigesetzt werden. Asbestfasern sind längsspaltbar, d. h. sie spalten sich während der Beschädigung in feinste, schwebfähige Fasern auf, die beim Einatmen tief in die Lunge gelangen können. Im Körpergewebe verweilen sie Jahrzehnte und können 20 bis 30 Jahre später Krebs auslösen.

Grundsatz für den Umgang mit Asbest

In Deutschland besteht seit 1993 gemäß der Gefahrstoffverordnung für asbesthaltige Erzeugnisse ein generelles Herstellungs-, Verwendungs- und Expositionsverbot. Ausnahmen davon bestehen nur bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an bereits verwendeten Produkten.

Bei noch funktionstüchtigen eingebauten Asbestzementprodukten, die für Dachdeckungen oder Fassadenbekleidungen verwendet wurden, ergibt sich keine Notwendigkeit des Austausches bzw. der Beschichtung der Asbestfaserbindung.

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Sollte der Abbruch oder die Sanierung eines Gebäudes, welches mit Asbestzementplatten errichtet wurde, erforderlich sein, ist auf eine möglichst staubarme Demontage zu achten. Für den Abbruch und die Sanierung asbesthaltiger Erzeugnisse sind grundsätzlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ zu beachten.

Gewerbliche Arbeiten dieser Art dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde besitzen.

Der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Leipzig, Abteilung 5 – Arbeitsschutz sind die beabsichtigten Maßnahmen vor Beginn der Abbruch- und Sanierungsarbeiten unter folgenden Links anzuzeigen.

Bei Fragen zum Problem „Asbest“ beraten sie auch gern die Mitarbeiter des Umweltamtes des LRA Landkreis Leipzig.

Ansprechpartner

Falk Zwicker

Sachgebietsleiter

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 1

Zimmer: 315
03437 984 195603437 984 7096
Nora Ast

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 1

Zimmer: 317
03437 984 195903437 984 7096
Kathrin Ballmann

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 1

Zimmer: 321
03437 984 195803437 984 7096
Andrea Naumann

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 1

Zimmer: 316
03437 984 197803437 984 7096
Peter Richter

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 1

Zimmer: 313
03437 984 195703437 984 7096
Simone Zuchantke

SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 1

Zimmer: 317
03437 984 195503437 984 7096

Rechtsgrundlage

Gefahrstoffverordnung