Allgemeine Informationen

Arbeitsgelegenheiten sind sozialversicherungsfreie Beschäftigungen bei einem geeigneten Träger.

Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse liegend und wettbewerbsneutral sein, d. h. dass diese Tätigkeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden können (Zusätzlichkeit) und das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient (öffentliches Interesse). Daneben dürfen Arbeitsgelegenheiten Erwerbstätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängen noch in ihrer Entstehung beeinträchtigen (Wettbewerbsneutralität).

Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsuchender zur Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt, als auch die Feststellung von Eignungs- und Interessenschwerpunkten. Außerdem soll die soziale Integration durch das Trainieren von Schlüsselqualifikationen gefördert werden.

Der Landkreis Leipzig fördert Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Trägers. Zudem erhält der erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Ausgleich für die entstehenden Mehraufwendungen. 

Ansprechpartner

Frau Schumacher

Maßnahmemanagerin ÖBL

FB Arbeitsintegration

Frau Neumann

Maßnahmemanagerin ÖBL

FB Arbeitsintegration

Frau Haesler

Maßnahmemanagerin ÖBL

FB Arbeitsintegration

Frau Krusche

Maßnahmemanagerin ÖBL

FB Arbeitsintegration

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

§ 16 d SGB II