Allgemeine Informationen
Betroffene Tierhalter müssen ab sofort die entsprechende Nutzungsart sowie den Tierbestand und die Bestandsveränderungen in der Antibiotikadatenbank melden. Die Eingabe der angewendeten Antibiotika erfolgt durch den behandelnden Tierarzt.
Weitere Informationen gibt es im unten stehenden Dokument
Unter folgendem Link finden die Tierhalter Hinweise/Allgemeine Informationen zu den erforderlichen Meldungen für die Antibiotikadatenbank. Auch gibt es eine Übersicht zu den damit einhergehenden Fristen.
Ansprechpartner
Frau Dr. Preising
Sachgebietsleiterin
SG Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung