Allgemeine Informationen

Betroffene Tierhalter müssen ab sofort die entsprechende Nutzungsart sowie den Tierbestand und die Bestandsveränderungen in der Antibiotikadatenbank melden. Die Eingabe der angewendeten Antibiotika erfolgt durch den behandelnden Tierarzt.

Weitere Informationen gibt es im unten stehenden Dokument

Unter folgendem Link finden die Tierhalter Hinweise/Allgemeine Informationen zu den erforderlichen Meldungen für die Antibiotikadatenbank. Auch gibt es eine Übersicht zu den damit einhergehenden Fristen.

 

Ansprechpartner

Frau Dr. Preising

Sachgebietsleiterin

SG Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung

Formulare & Online-Dienste