Allgemeine Informationen
Als Altlast wird eine Fläche bezeichnet, die aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit Schadstoffen in der Vergangenheit heute Probleme bereitet. Sie ist durch eine Ver-schmutzung des Bodens oder auch von Gewässern charakterisiert, die eine Gefahr für Mensch und Natur darstellt. Nach § 2 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG - Verlinkung) werden Altlasten unterteilt in:
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Ob und in welchem Umfang Verunreinigungen des Bodens und von Gewässern zu sanieren sind, wird erst im Rahmen systematischer Untersuchungen festgestellt. Die Bewertung erfolgt nutzungsabhängig. Nach der Erfassung schließt sich die Gefährdungsabschätzung an. Ist eine Altlast festgestellt, sind Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden auch durch die zukünftige Nutzung der Flächen bestimmt.
Zur Prüfung in wieweit Flurstücke als Altlasten erfasst sind kann eine Anfrage beim Umweltamt gestellt werden.
Altlasten und altlastverdächtige Flächen werden erfasst und die gewonnenen Daten im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) verwaltet. Auf schriftlichen Antrag, der zu begründen ist, wird Auskunft zu Altlasten erteilt. Ein Formular steht unten zum Download bereit.
Ansprechpartner
SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht
SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht
SG Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht
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