Allgemeine Informationen

Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum benötigen Sie als Grundstückseigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r nach dem "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht" (WEG) eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsicht auf der Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes ausgestellt.

Die Bauaufsichtsamt prüft bei einem Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ausschließlich, ob die jeweilige Wohnung oder Nutzungseinheit in sich abgeschlossen ist. Daher kann aus der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung keine baurechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens abgeleitet werden.

Postanschrift:

Landratsamt Landkreis Leipzig
Bauaufsichtsamt
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Ansprechpartner

Emely Dietz

SB Bauordnung/Baulasten

SG Bauordnung

(Stadt/Gemeinde: Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen)

Jenny Butenhoff

SB Bauordnung/Baulasten

SG Bauordnung

(Stadt/Gemeinde: Böhlen Elstertrebnitz Frohburg Geithain Groitzsch Großpösna Kitzscher Markkleeberg Markranstädt Neukieritzsch Pegau Regis-Breitingen Rötha Zwenkau)

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