Förderprogramme

Für die Förderung für die Sächsischen Braunkohlereviere hat das Sächsische Kabinett am 27. April 2021 die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG« beschlossen. Die Richtlinie regelt das Verfahren, nach dem investive Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt werden sollen. Antragsberechtigt für die Förderung sind neben den Kommunen und deren Unternehmen, außerdem auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, die aus den Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen unterstützt werden.

Das Förderprogramm STARK zielt darauf ab den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung zu unterstützen.

Neben Vorgenannten stehen für die Region themenbezogene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die geprüft werden können, unter anderem sind dabei die LEADER-Förderung sowie Fördermöglichkeiten im Bereich Klimaschutz zu benennen.

Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

Das am 03.Juli 2020 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ist ein so genanntes Artikelgesetz, das zum einen mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ein neues Stammgesetz geschaffen hat.

Die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) unterstützt die Projektträger in den Revieren bei der Erarbeitung und Qualifizierung ihrer Projekte entsprechend der RL Investitionsgesetz Kohleregionen InvKG (siehe hier: Ablauf im Freistaat Sachsen).

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und dem Projektantrag.

Ansprechpartner

Susanne Mayer
Projektmanagerin
Telefon: +49 (0) 151 6164 2217
Mail: susanne.mayer@sas-sachsen.de

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