Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig
Der Landkreis Leipzig fördert aktiv Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Für die Umsetzung wurde 2007 der Lokale Aktionsplan ins Leben gerufen, seit 2015 übernimmt die Partnerschaft für Demokratie diese Aufgabe.
In der aktuellen Förderperiode bis 2026 steht die Bevölkerungsbeteiligung im Fokus sowie die Vorbeugung jeglicher politisch motivierten Kriminalität. Um dies zu erreichen, können Jugendgruppen, Vereine und andere Zusammenschlüsse bei den Koordinierungs- und Fachstellen Anträge für Maßnahmen und Projekte einreichen, die diese Vorhaben unterstützen.
Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.

Die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Landkreis Leipzig unterstützt aktive Bürgerinnen und Bürger bei Aktivitäten zur Demokratieförderung, Gestaltung einer vielfältigen Gesellschaft und Extremismusvorbeugung. Foto: pixabay.de
Die Partnerschaft für Demokratie unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement im Landkreis Leipzig!
Projekte, die demokratische Teilhabe unterstützen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisieren, Strategien zur Vorbeugung erarbeiten und zu extremistischen Weltbildern aufklären, können durch die Partnerschaft für Demokratie gefördert werden. Über die Vergabe entscheiden Akteurinnen und Akteure der freien Träger, aus Zivilgesellschaft, Politik, Kirche und Verwaltung gemeinsam.
Antragstellung für den Aktionsfonds
Der Aktionsfonds ist speziell für niedrigschwellige und kurzfristige Vorhaben vorgesehen, die die Handlungsziele der Partnerschaft für Demokratie in Form von Kleinprojekten und Tagesveranstaltungen umsetzen. Die Antragstellung ist bis zum 31.10.25 möglich.
Die Beantragung ist gegenüber einem Einzelprojekt niedrigschwelliger gehalten, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Es können maximal 1.000,00 Euro beantragt werden
- Vorhaben werden kurzfristig innerhalb von 12 Wochen nach der schriftlichen Antragstellung umgesetzt und abgerechnet
- Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben
- Das Anliegen des Vorhabens muss den Handlungszielen der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig entsprechen (siehe Förderleitfaden)
- Projektträger muss nicht zwingend eine Rechtsform haben
Das Antragsverfahren geht leichter von der Hand, wenn vorher eine Beratung mit den Ansprechpartnerinnen im federführenden Amt (Kontakte siehe Förderleitfaden) in Anspruch genommen wurde, um
- zu wissen, ob der geplante Projektzweck auch zu den Zielen der Partnerschaft für Demokratie passt,
- Nachbesserungen und Bewilligungsschleifen zu vermeiden,
- rechtzeitig mit dem Projekt zu beginnen.
Die nächsten Antragsfristen
Die Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31.10. je Kalenderjahr sowie zu den angegebenen Zeiträumen der zusätzlichen Förderaufrufe möglich - vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Mit Bewilligung erhalten Antragstellende
- den Zuwendungsbescheid sowie
- ein vorbereitetes, knappes Formular zum Mittelabruf und dem Verwendungsnachweis und
- Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit
Kommunikationsmittel zu einer Veranstaltung müssen rechtzeitig (ca. 2- 3 Werktage) vor Veröffentlichung vom Projektträger eingereicht werden. Dazu reicht eine Zusendung per E-Mail.
Antragstellung für den Jugendfonds
Junge Menschen können eigene Projekte für junge Menschen durchführen. Dafür hält die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Leipzig den Jugendfonds bereit.
Die pädagogische Begleitung dafür liegt beim Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V.. Für alle Anliegen und die Antragstellung informieren Sie sich gern unter: Jugendforum der Partnerschaft für Demokratie – Kinder- und Jugendring.
Kontakt
Frau Franke-Müller
Koordinatorin Integration/Demokratieförderung
FB Grundsatzangelegenheiten Soziales
