Fachberatung für die Jugend(sozial)arbeit

Fachberatung für die Jugend(sozial)arbeit

Die Fachberaterinnen für die Jugend(sozial)arbeit sind Ansprechpartner für sozialpädagogische Fachkräfte, kommunale und freie Träger und weitere Institutionen, die für die Leistungsbereiche §§ 11 - 14 SGB VIII zuständig sind. Das sind die Jugendarbeit (§11), die Förderung der Jugendverbände (§12), Jugendsozialarbeit (§13), die Schulsozialarbeit (§13a) sowie der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§14).

Zu den Schwerpunkten zählen:

  • Fachberatung/ Prozessbegleitung in den Kommunen (Perspektiven, Möglichkeiten, Finanzierungsgrundlagen, Ausrichtung von Einrichtungen, Einsatz der Fachkräfte, Mobile Arbeit etc.)
  • regelmäßige Teamtreffen und Fachaustausch in den Sozialräumen des Landkreises
  • Qualitätsdialoge in den geförderten Einrichtungen und Projekten
  • Organisation der jährlichen Klausurtagung für sozialpädagogische Fachkräfte
  • Organisation themenspezifischer Fortbildungsangebote
  • Mitwirkung in den Arbeitskreisen/Facharbeitsgruppen/Ausschüssen und Gremien im Landkreis und auf Landesebene
  • Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung Teilfachplan 1 "Leistungen gemäß §§ 11-14 SGB VIII"
  • sachliche Prüfung der Anträge FRL Jugendhilfe

 

 

Jugendarbeit § 11 SGB VIII

Die Jugendarbeit ist nach § 11 SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sie ist in puncto Entwicklung und Förderung von jungen Menschen ein ergänzendes Angebot zu Erziehung und Bildung im Elternhaus, der Kita/Schule und der beruflichen Ausbildung. Die Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zu einem Alter von 27 Jahren. Sie soll die Interessen der jungen Menschen aufgreifen und ihnen entsprechende Rahmenbedingungen bieten, um ihre Freizeit selbst sinnvoll gestalten zu können; Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sollen die Jugendarbeit mitbestimmen und mitgestalten und somit zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement befähigt werden.

Folgende Projekte werden durch die Fachberatung unterstützt:

Förderung der Jugendverbände

Die Förderung der Jugendverbände bzw. Jugendverbandsarbeit ist nach § 12 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere ist hierbei die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen gemeint.

Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden im Rahmen von Jugendverbänden, Jugendinitiativen und Jugendgruppen selbst organisierte, gemeinschaftlich gestaltete und mitverantwortete Jugendarbeit auszuüben. Ebenso dienen Jugendverbände dazu, die Interessen und Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Ausdruck zu bringen und auf verschiedensten Ebenen zu vertreten.

Das Ziel der Interessenvertretung und der aktiven Beteiligung von jungen Menschen wird im Landkreis Leipzig durch eine Vielzahl von Angebotsformen erreicht, beispielsweise in Sportvereinen, Jugendfeuerwehren, jungen Gemeinden oder anderen Verbänden/Vereinen mit Kinder- und Jugendabteilungen.

Jugendsozialarbeit §13 SGB VIII

Die Jugendsozialarbeit ist nach § 13 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe.

Hierbei sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich von sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung von individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen unterbreitet werden. Diese Angebote dienen insbesondere der Förderung von schulischer und beruflicher Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration.

Schulsozialarbeit richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrer und macht sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Durch den niedrigschwelligen Charakter bietet Schulsozialarbeit Prävention und Intervention vor Ort und kann gezielt Hilfen anbieten sowie zu spezialisierten Hilfsangeboten vermitteln.

Schulsozialarbeit §13a SGB VIII

Schulsozialarbeit richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrer und macht sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Durch den niedrigschwelligen Charakter bietet Schulsozialarbeit Prävention und Intervention vor Ort und kann gezielt Hilfen anbieten sowie zu spezialisierten Hilfsangeboten vermitteln.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist nach § 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe.

Er soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung zu übernehmen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppen sind u. a. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene aber auch Eltern und Multiplikatoren.

Themenbereiche sind

  • Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
  • Sucht und Suchtprävention
  • politischer Extremismus
  • neureligiöse Bewegungen
  • Jugendarbeitsschutz
  • Gewalt und Aggression
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik.

Beratung und Hilfe

Ausnahmen zur Regel sieht das Jugendschutzgesetz in mehreren Punkten vor, wenn Kinder oder Jugendliche von einer volljährigen personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Diese Begleitung hebt die Einschränkungen des Jugendschutzgesetzes - beispielsweise in Diskotheken, bei Konzerten oder auch im Kino - auf. Erforderlich ist dabei die schriftliche Erlaubnis durch die Eltern, der sogenannte „Muttizettel“, der mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Einen Vordruck dazu finden Sie unter: www.muttizettel-ausdrucken.de

Jugendschutz

Jugendschutz

Ein weiteres Angebot ist das Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes, das seit mehreren Jahren durch das Jugendamt Landkreis Leipzig gefördert wird. Unter der Nummer gegen Kummer 0800 111 0 333 können Kinder und Jugendliche Mo-Sa von 14-20 Uhr kostenlos und anonym über ihre Fragen und Probleme reden und sich beraten lassen. Seit Anfang des Jahres gibt es diese Form der Beratung auch per E-Mail.

Nummer gegen Kummer

Nummer gegen Kummer

Kontakte

Frau Wilksch

Fachberatung §§ 11-14 SGB VIII

SG Kinder- und Jugendarbeit

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.218
03433 241 236503437 984 7052
Frau Haunstein

Fachberaterin

SG Kinder- und Jugendarbeit

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: 2.218
03433 241 231503437 984 7051

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