Pflegekinderdienst
Können Kinder vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, besteht die Möglichkeit, ihnen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie zu geben.
Vielfältige Gründe wie beispielsweise eine Suchtproblematik, eine psychische Erkrankung, Gewalt in der Erziehung, ein Haft- oder Klinikaufenthalt können dazu führen, dass Eltern kurz- oder langfristig ihrer erzieherischen Verantwortung nicht nachkommen können und deshalb die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder nicht gewährleistet ist.
Aufgrund der speziellen Lebensumstände bringen diese Kinder besondere Erfahrungen und Verhaltensweisen mit. Pflegekinder brauchen deshalb zuverlässige Erwachsene, die ihr Aufwachsen begleiten, ihnen vorübergehend oder längerfristig ein liebevolles Zuhause, Schutz und Geborgenheit sowie eine positive Förderung bieten.


Die wichtigsten Antworten im Überblick
Pflegepersonen können jeweils mit oder ohne eigene Kinder sein:
- Ehepaare
- eheähnliche Lebensgemeinschaften
- Einzelpersonen
Folgende Erwartungen werden an Sie als zukünftige Pflegepersonen gestellt:
- Verständnis für Kinder, die mit zwei Familiensystemen (leibliche Familie und Pflegefamilie) aufwachsen
- Einfühlungsvermögen, Geduld, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Akzeptanz und Toleranz für Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen
- Bereitschaft zur Motivation und Förderung des Kindes
- ausreichend Zeit und geeignete Wohnbedingungen für das neue Familienmitglied
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt als auch mit der Herkunftsfamilie
- Begleitung des Kindes bei einer evtl. Rückführung in die Herkunftsfamilie
Als Pflegefamilie erwartet Sie:
- das gute Gefühl, einem hilfsbedürftigen Kind ein sicheres Umfeld sowie eine Perspektive für die Zukunft zu bieten
- die Gewissheit, einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag zu leisten
- einzigartige Momente & Erlebnisse
- eine verantwortungsvolle & teilweise herausfordernde Aufgabe
- die Sicherheit, dass ihnen durch das Pflegekind keine finanziellen Mehraufwände entstehen
Weitere Informationen finden Sie hier:
Was erledige ich wo? - Ein Pflegekind aufnehmen, Vermittlung
Termine und weitere Informationen
Informationsveranstaltung zum Thema "Vollzeitpflege" - Erstinformationsabend
am Dienstag, dem 24.03.2026, von 17:00 – 19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 22, 04668 Grimma
Haus 2, Zimmer 418Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg
Für die Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich.
Fort- und Weiterbildungsangebote für Pflegefamilien
Die Themen und Termine folgen in Kürze.
Gesetzliche Neuerungen:
- Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
- Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. (siehe Dokumente)
- Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe basierend auf dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz . (siehe Dokumente)
Netzwerkpartner:
- Pflegeelternstammtische
Die Termine folgen in Kürze - Kindernest e.V.
- Landesverband der Pflege- und Adoptionsfamilien Sachsen e.V.
Kontakt
Herr Kronberg
Sachgebietsleiter
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Paul
Teamleitung Adoptionsvermittlung / Pflegekinderdienst (Markranstädt)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Basch
Pflegekinderdienst (Kitzscher, Rötha)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Eidam
Pflegkinderdienst (Groitzsch, Neukieritzsch)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Fink-Toll
Pflegekinderdienst (Böhlen, Borna)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Gast
Pflegekinderdienst (Bad Lausick, Colditz, Trebsen)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Glage
Pflegekinderdienst (Grimma - Ortsteile, Markleeberg)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Manthey
Pflegekinderdienst (Frohburg, Geithain)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Naake
Pflegekinderdienst (Borsdorf, Brandis, Machern)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Taube
Pflegekinderdienst (Grimma - Stadt, Lossatal, Thallwitz)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Wolff
Pflegekinderdienst (Belgershain, Großpösna, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Müller
Pflegekinderdienst (Bennewitz, Wurzen)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Frau Moritz
Pflegekinderdienst (Elstertrebnitz, Pegau, Regis-Breitingen, Zwenkau)
SG Allgemeiner Sozialer Dienst
Dokumente
- ABC-Vollzeitpflege
- Zuständigkeit_PKD_01_2026
- Fachstandards TFP 5.2._08.05.2015
- Teilfachplan 5.2._11.06.2015
- Beschluss des Kreistages des Landkreises Leipzig_2017_122_Vollzeitpflege
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge 2026
- Richtlinie des Landkreises Leipzig über die Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen gemäß § 39 Abs. 3 und der Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII bei Vollzeitpflege nach § 33 bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII mit Wirksamkeit ab 01.01.2025
- Reform des Vormundschaftsrechts - Synopse zu Änderungen des BGB
- Informationsveranstaltung Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe vom 30.09.2025