i-Kfz - Auto anmelden / Auto abmelden
Bitte beachten Sie vor dem Start Ihres i-Kfz-Vorgangs folgende Hinweise:
- Das i-Kfz-Portal für internetbasierte Außerbetriebsetzungen und Zulassungsvorgänge steht für natürliche und juristische Personen zur Verfügung.
- Für die Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung) ist keine elektronische Identifizierung des Antragstellers notwendig.
- Für alle anderen Zulassungsvorgänge ist die Identitfizierung über ein bundID Konto erforderlich.
- Für sämtliche Zulassungsvorgänge werden Zulassungsbescheinigungen benötigt, welche nach dem 01.01.2015 (bei der Zulassungs-Bescheinigung Teil II nach dem 01.03.2018) ausgestellt worden sind, da nur auf diesen die für den Zulassungsvorgang erforderliche Markierung mit verdecktem Sicherheitscode vorhanden ist.
- Bei Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel und Außerbetriebsetzungen sind zudem Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern notwendig, welche ebenfalls nach dem 01.01.2015 ausgegeben worden sind. Auch hier werden für den Zulassungsvorgang die Sicherheitscodes benötigt.
- Bei Wiederzulassungen ist zu beachten, dass das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sein darf. Sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden sämtliche Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gelöscht.
- Gezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte.
- Beachten Sie bitte die Vorraussetzungen
Mit i-Kfz Stufe 4 sind folgende Dienstleistungen online möglich:
- Außerbetriebsetzung
- Neuzulassung
- Umschreibung (einschl. Adressänderung)
- Wiederzulassung
Nicht jeder Zulassungsvorgang ermöglicht ein sofortiges Losfahren! Bei folgenden Zulassungsvorgängen ist das sofortige Losfahren ausgeschlossen:
- Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel
Welche Zulassungsvorgänge sind online nicht möglich?
- Antrag und Änderungen zu roten Oldtimer-Zulassungen
- Antrag und Änderungen zur Roten Dauerkennzeichen (z.B. für Autohändler)
- Antrag auf Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)
- Zulassung von Neufahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis (z.B. nach §13 EG-FGV, §21 StVZO)
- Zulassung von Importfahrzeugen
Bei Fragen betreffend Online-Service stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 03433 241-2055, -2056 bzw. -2002 oder per E-Mail an Zulassung@lk-l.de zur Verfügung.
Für allgemeine Fragen zur KFZ-Zulassung nutzen Sie bitte für Borna: 03433 241-2055 bzw. für Grimma: 03437 984-2056
Weitere Infomationen finden Sie unter:
Beschreibung i-kfz (des Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und
Vorraussetzung für die Nutzung von i-kfz-Stufe 4 ist die Nutzung der bundID:
bundID (Zugang und Fragen zur bundID für Online-Anträge, Hilfreiche Infomationen zu bundID)
Internetbasierte Zulassung (Vorraussetzung für Zulassungsvorgänge ist Konto bei bundID)
Internetbasierte Abmeldung (ohne Registrierung)