i-Kfz - Auto anmelden / Auto abmelden

i-Kfz - Auto anmelden / Auto abmelden

Bitte beachten Sie vor dem Start Ihres i-Kfz-Vorgangs folgende Hinweise:
  • Das i-Kfz-Portal für internetbasierte Außerbetriebsetzungen und Zulassungsvorgänge steht für natürliche und juristische Personen zur Verfügung.
  • Für die Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung) ist keine elektronische Identifizierung des Antragstellers notwendig.
  • Für alle anderen Zulassungsvorgänge ist die Identitfizierung über ein bundID Konto erforderlich.
  • Für sämtliche Zulassungsvorgänge werden Zulassungsbescheinigungen benötigt, welche nach dem 01.01.2015 (bei der Zulassungs-Bescheinigung Teil II nach dem 01.03.2018) ausgestellt worden sind, da nur auf diesen die für den Zulassungsvorgang erforderliche Markierung mit verdecktem Sicherheitscode vorhanden ist.
  • Bei Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel und Außerbetriebsetzungen sind zudem Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern notwendig, welche ebenfalls nach dem 01.01.2015 ausgegeben worden sind. Auch hier werden für den Zulassungsvorgang die Sicherheitscodes benötigt.
  • Bei Wiederzulassungen ist zu beachten, dass das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sein darf. Sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden sämtliche Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gelöscht.
  • Gezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte.
  • Beachten Sie bitte die Vorraussetzungen

Mit i-Kfz Stufe 4 sind folgende Dienstleistungen online möglich:

  • Außerbetriebsetzung
  • Neuzulassung
  • Umschreibung (einschl. Adressänderung)
  • Wiederzulassung

Nicht jeder Zulassungsvorgang ermöglicht ein sofortiges Losfahren! Bei folgenden Zulassungsvorgängen ist das sofortige Losfahren ausgeschlossen:

  • Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
  • Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel

Welche Zulassungsvorgänge sind online nicht möglich?

  • Antrag und Änderungen zu roten Oldtimer-Zulassungen
  • Antrag und Änderungen zur Roten Dauerkennzeichen (z.B. für Autohändler)
  • Antrag auf Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)
  • Zulassung von Neufahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis (z.B. nach §13 EG-FGV, §21 StVZO)
  • Zulassung von Importfahrzeugen

Bei Fragen betreffend Online-Service stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 03433 241-2055, -2056 bzw. -2002 oder per E-Mail an Zulassung@lk-l.de zur Verfügung.
Für allgemeine Fragen zur KFZ-Zulassung nutzen Sie bitte für Borna: 03433 241-2055 bzw. für Grimma: 03437 984-2056

Weitere Infomationen finden Sie unter:
Beschreibung i-kfz (des Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und

Vorraussetzung für die Nutzung von i-kfz-Stufe 4 ist die Nutzung der bundID:
bundID (Zugang und Fragen zur bundID für Online-Anträge, Hilfreiche Infomationen zu bundID)

Internetbasierte Zulassung (Vorraussetzung für Zulassungsvorgänge ist Konto bei bundID)

Internetbasierte Abmeldung (ohne Registrierung)

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