Am 30.09. kamen knapp 60 Verwaltungsangestellte zusammen, um über Möglichkeiten und Herausforderungen der klimfreundlichen Stadtplanung zu diskutieren. Ohne Festsetzungen zu Gebäudestandards von Neubauten, Optionen zur Nutzung erneuerbarer Energien und klimafreundlicher Mobilität halten neue Planungen die geänderten Anforderungen des Baugesetzbuches nicht ein. Das macht die Pläne möglicherweise rechtlich angreifbar. Schon jetzt beschäftigen uns Anpassungen im BauGB, KAnG, GEG bzw. EnEfG. In der Schulung haben wir nun den aktuellen Rechtsstand analysiert und praxisnahe Hinweise zu dementsprechend angemessenen Planungsinhalten erarbeitet.

Die Stabsstelle nimmt das große Interesse zum Anlass, auch 2026 wieder zum "Update Bauleitplanung" einzuladen.

Teilnehmende dieser Schulung erhielten den aktuellen Rechtsstand und konkrete Hinweise

  1. was von externen Planungsbüros sowie Vorhabenträgern gefordert werden sollte und
  2. welche Festsetzungen und sonstige Festlegungen bei kommunalen Verfahren rechtlich standhalten.

Die Gesprächspartner des Tages veröffentlichen ihre Impulse:

    Weitere Tipps zum Thema:

    Wichtigste Erkenntnisse

    • Alle Kommunen sind an einer klimafreundlichen Stadtentwicklung und an einer hohen Lebensqualität mit intakten Ökosystemen interessiert.
    • Entscheidungen für Bauvorhaben sind unter Einbeziehung der Ziele zu Klimaschutz und Klimaanpassung zu treffen
    • Es ist zu begründen, welche Auswirkungen durch die Planung zu erwarten sind und wie / ob diese vermieden werden können
    • Informelle Fachkonzepte sind sehr gut geeignet, um planerische Festsetzungen mit Argumenten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu begründen.
    • Festsetzungen zum Klimaschutz sind nicht zwingend erforderlich, wenn z.B. davon ausgegangen werden kann, dass der technische Fortschritt oder das Fachrecht bis 2045 ohnehin eine Treibhausgasneutrale Flächen- / Gebäudenutzung sicherstellt
    • (energieintensive) Gewerbe- und Industrieansiedlungen müssen detaillierter betrachtet werden, weil Auswirkungen auf das globale Klima ggf. wesentlich umfangreicher und Möglichkeiten zur Vermeidung von Emissionen schwieriger sein können
    • Die Mehrfachnutzung von Flächen spielt eine immer wichtigere Rolle: z.B. [Wasserrückhalt + Begrünung + Erholung] oder [Energiegewinnung + Wasserrückhalt] oder [Gebäude + Energiegewinnung + Begrünung]
    • Auch der Bestand kann überplant werden, der Bestandsschutz greift jedoch bis etwaige Umnutzungen oder Umbauten genehmigungspflichtig werden
    • Einfach realisierbare und verhältnismäßige Anforderungen des Klimaschutzes können in der Abwägung nur übergangen werden, wenn besondere städtebauliche Gründe vorliegen
    • In vorhabenbezogenen Plänen und insbesondere in städtebaulichen Verträgen bestehen umfassende Möglichkeiten, um energetische und grün-blaue Maßnahmen auszuhandeln