Steigende Temperaturen, veränderte Wasserverfügbarkeit und zunehmende Extremwetterereignisse stellen sächsische Kommunen zunehmend vor planerische und organisatorische Herausforderungen. Wie können Aufenthaltsqualität, Tourismus, Gesundheit und nachhaltige Ortsentwicklung unter diesen Bedingungen langfristig gesichert werden? Welche Verpflichtungen bestehen bereits und welche Möglichkeiten bieten sich dadurch, die Klimafolgenanpassung bei kommunalen Vorhaben argumentativ zu verankern?
Bestehende Pflichten der Klimaanpassung (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
- Technische Infrastruktur:
- Wasserversorgung, z.B.
- Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten (vgl. § 34 ff. TrinkwV)
- Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der demografischen und klimatischen Entwicklungen, § 42 SächsWG
- Priorisierung von Wassernutzungen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG)
- Abwasserbeseitigung, z.B.
- Ausnahmen von der Abwasserüberlassungspflicht und vom Anschluss- und
Benutzungszwang → Ermöglichung dezentraler Lösungen (§ 56 S. 2 WHG)
- Ausnahmen von der Abwasserüberlassungspflicht und vom Anschluss- und
- Abfallentsorgung, z.B.
- Kommunale Abfallwirtschafts- bzw. Abfallentsorgungssatzungen mit Anforderungen an Abfallbehälterstandplätze (Verschattung, Verwehungsschutz)
- Abfallwirtschaftspläne der Länder, § 30 KrwG, § 4a SächsABG u. a. zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für „Katastrophenfälle“ (insb. Hochwasser), Flächen für Zwischenlagerung der Abfälle
- Energie (Strom, Gas, Wärme), Telekommunikation
- Wasserversorgung, z.B.
- Soziale Daseinsvorsorge:
- Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, z.B.
- Arbeitsschutzrecht für Beschäftigte: Arbeitsstättenverordnung i.V.m. Technische Regel ASR A3.5 (Anforderungen an Raumtemperatur, um Gesundheit der Beschäftigten zu schützen) und das Arbeitszeitgesetz (Verlagerung von Arbeitszeiten)
- Gebäudemodernisierungsgesetz & Sächs.Bauordnung zum Sommerlichen Wärmeschutz und Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen, Gebäudebegrünung
- Keine Temperatur-Vorgaben im SächsKitaG und im SächsKHG (Krankenhäuser)
- Schulträger hält Schulgebäude und -räume in ordnungsgemäßem Zustand „zumutbare Raumtemperaturen“, § 23 Abs. 2 und 3 SächsSchulG
- Heimrecht: SächsWohnteilhabeVO (bauliche, technische und organisatorische Hitzeschutzmaßnahmen)
- Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, z.B.
- Mobilität und Umwelt:
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- keine gesetzlichen Vorgaben zu Wartehäuschen → „Ob“ und „Wie“ liegt im
Ermessen des Straßenbaulastträgers
- keine gesetzlichen Vorgaben zu Wartehäuschen → „Ob“ und „Wie“ liegt im
- Straßenbau und -reinigung,
- Verkehrssicherungspflicht
- Berücksichtigung von Extremereignissen im Rahmen der Planfeststellung und UVP
(§ 39 Abs. 1 S. 1 und 2 SächsStrG)
- Grünanlagen, Friedhöfe
- Verkehrssicherungspflicht
- EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Gesamtfläche von Bäumen, Büschen, Sträuchern, dauerhafter krautiger Vegetation, Flechten und Moosen sowie Teichen und Wasserläufen in Städten oder in kleineren Städten und Vororten darf gegenüber dem Status quo (2024) nicht schrumpfen und ab 2031 muss ein steigender Trend der städtischen Baumüberschirmung erreicht werden (Ziele für städtische Ökosysteme, Art. 8)
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Auszug aus dem Beitrag von Fr. Prof. Albrecht / Leibnitz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR)
Wichtigste Aspekte
- Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung: nicht mehr der Status Quo, sondern die (unsichere) Zukunft ist die Planungsgrundlage
- die digitale Stadtplanung und -entwicklung beinhaltet bereits Aspekte, die von Klimaentwicklungen abhängig sind
- die Herausforderung besteht derzeit darin, alle Fachkonzepte untereinander abzustimmen und integriert in die Umsetzung zu fürhen
- Klimaanpassungskonzepte und Hitzeschutzpläne müssen so gemacht sein, dass sie bestehende Bedarfe und Pflichten der kommunalen Daseinsvorsorge aufgreifen und nur wo notwendig ergänzen
- Die Systemumstellung und Anpassung von Verwaltungsabläufen mit digitalem Zwilling ist gleichzeitig eine Herausforderung als auch unumgängliche Lösung
Fördermöglichkeiten (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
- Strategisch / Planerisch:
- Investiv:
- FR Energie und Klima Modul IV Klimaanpassungen: Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 - sab.sachsen.de
- Natürlicher Klimaschutz: Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)
- Auenrenaturierung an Fließgewässern | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)
Alle Veranstaltungen des Landesumweltamtes im Themenfeld findet man hier: Regionalveranstaltungen - Klima - sachsen.de

