Anforderungen an Nichtwohngebäude

  • Grundsätzlich gelten die Anforderungen an die Gebäudeautomation laut § 71a GEG und laut geltender europäischer Energieeffizienzrichtlinie für Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder Klimaanlage ab 290 kW Leistung.

Anstehende Änderungen

  • Künftig wird die Schwelle von 290 kW abgesenkt. Laut neuer Energieeffizienzrichtlinie sollen die Anforderungen bis Ende 2029 auch in Nichtwohngebäuden ab 70 kW Anlagennennleistung umgesetzt werden.

Umfassende Diskussion zur deutschen Gesetzesanpassung der Teilnehmenden

  • wie kann man Gebäudeeigentümer im Gesetz überhaupt motivieren, sich mit der Energieeffizienz auseinanderzusetzen?
  • wie kann man Hürden bei der praktischen Installation von Zählern und Software adressieren?
  • welche Aufgaben und Pflichten sollten gesetzlich festgesetzt werden?

Dr. Fritz Braeuer - zuständig im BMWE für die Vorlage des Gesetzesänderung nahm die Impulse und Anforderungen der Anwesenden direkt mit zurück ins Ministerium.

Situation im Landkreis Leipzig

  • Sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch bei der Wohnungswirtschaft stellt sich die Situation sehr unterschiedlich dar. Einige haben professionelle Systeme im Betrieb, mache kennen kaum die konkrete technische Ausstattung mancher Gebäude.
  • Es schlummern immense Potenziale für finanzielle Kosteneinsparungen. Diese können aber nur mit einem teils erheblich hohen Erstaufwand gehoben werden.
  • Es besteht ein großer Bedarf für organisatorische Hilfestellung, Handlungsempfehlungen und unkomplizierte finanzielle Mittel.

Eine Erläuterung der geltenden Anforderungen beinhalten die KEDi Dossiers zu § 71a GEG Teil 1 – Bestand und Teil 2 – Neubau. Die Infoveranstaltung im Landratsamt Mitte April war bereits der Impuls für die öffentliche Verwaltung und die Wohnungswirtschaft, sich stärker mit den Möglichkeiten der Digitalisierung zu beschäftigen.

Das KEDi, Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung bei der dena, wird hier weiterhin die Verbindung von Regulatorik und Praxis sicherstellen. Dafür ist eine weiterführende Kooperation mit dem Landkreis in Anbahnung.