Der Marktanteil von Elektrofahrzeugen wächst: Im Landkreis Leipzig sind aktuell 3,3 % der rund 160.000 PKW mit Elektro-Antrieb. In Sachsen sind laut Kraftfahrt-Bundesamt aktuell 20 % aller neu zugelassenen PKW mit elektrischem Antrieb. Hinzu kommen 33 % Hybride, die ausschließlich flüssige Kraftstoffe tanken. Die sächsische Energieagentur listet und vergleicht über 400 Fahrzeuge unter www.saena-fuhrparkmanagement.de

Gleichzeitig steigt die Zahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Nachdem Schnellladesäulen vor allem an gut erreichbaren Punkten entlang von Verkehrsachsen auf Privatgrundstücken errichtet wurden, bieten nun viele herkömmliche Tankstellen ihrerseits Ladepunkte für Elektroautos an. Hauseigentümer nutzen Hochleistungssteckdosen (die sogenannte Wall-Box) in der Garage oder am Stellplatz.

Offenkundige Defizite der bisherigen Entwicklung

Gekniffen sind bislang Fahrzeughalter in Mehrparteienhäusern ohne eigenem Stellplatz. Rechtlich müssen alle Bauten und Nutzungen im Straßenraum genehmigt werden. Die Sondernutzungssatzungen der Kommunen kennen faktisch Ladesäulen nicht, schließen diese derzeit in der Regel also noch aus. Hier kommt nun Bewegung ins Spiel. Beim Informations- und Vernetzungstreffen Ladeinfrastrukturausbau Sachsen – Flächenverteilung und Genehmigung tauschten sich Mitarbeiter sächsischer Kommunen über ihre Erfahrungen aus. Der Landkreis Leipzig war hier besonders stark vertreten. Während bislang nahezu keine Steuerung der Ladeinfrastruktur stattfand, wird immer deutlicher, dass gerade in Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern die Grundlagen für Ladepunkte geschaffen werden müssen. 

Die Rolle der Verwaltung

  1. Sondernutzungssatzung für den öffentlichen Straßenraum überarbeiten
    -> Voraussetzung für Genehmigungen der Ladepunkte schaffen
  2. Eigene Grundstücke an Betreiber von Ladesäulen verpachten
    -> Im Interessenbekundungsverfahren hat die Kommune Vertragsfreiheit
  3. Ausschreibung / Auftrag für repräsentative Standorte oder für eigenen Verwaltungsfuhrpark 
    -> Per Vergabeverfahren Dienstleister beauftragen, definierte Standorte auszustatten

Neue Einnahmen für den Kommunalhaushalt sind sowohl bei der Genehmigung als auch bei der Bereitstellung von Grundstücken möglich. 

Die Mobilität der Zukunft

In Zukunft wird man sich immer häufiger fragen: Womit kann ich den Großteil meiner Wege ideal abdecken? Welches Fahrzeug lohnt sich wirklich zu besitzen, welches kann ich teilen? Eine große Palette verschiedener Fahrzeuge vom Einrad bis zur S-Bahn - perspektivisch gar selbstfahrende Fahrzeuge - werden es uns noch leichter machen unseren Bedürfnissen nachzugehen. Die Emotionen rund ums Auto spielen dabei nach wie vor eine große Rolle, das zeigt sehr anschaulich der Artikel "Umbau des Energiesystems - Große Schritte im Landkreis Leipzig" vom Juni 2025.

Fakt ist:

  • der Strombedarf steigt weiter
  • der Netzausbau bleibt ein drängendes Thema
  • das Energiesystem entwickelt sich zum "smart grid" - zum vernetzten, intelligenten System

Erfahrungen in der Region

Dank des sachsenweiten Erfahrungsaustausches liegt den Kommunen nun eine Orientierung samt Checklisten, Empfehlungen und Hinweisen vor. Damit kann nun in der Region der systematische und bedarfsgerechte Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgen.

  • Landratsamt: Alle Verwaltungsstandorte mit 20 Parkplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt anbieten. Hier ist man noch ganz am Anfang.
  • Grimma: Stadtwerke Grimma betreiben 2 eigene Ladesäulen in der Innenstadt
  • Machern: Kommunales Grundstück kostenfrei verpachtet (eine Säule). geplant 2025: Änderungen Sondernutzungssatzung inkl. Gebührensätze pro Genehmigung und pro Energieeinheit. geplant 2026: im Parthelandverbund eine eigene Säule für Dienstwagen.
  • Geithain: nach langen Bemühungen der Stadtverwaltung seit 2024 an 2 öff. Parkplätzen der Kommune je 2 DC-Ladepunkte und 4 AC-Ladepunkte. Pachtvergütung ergibt sich aus geladener Energiemenge (Vertrag per Stadtratsbeschluss bestätigt).
  • Kitzscher: kommunales Grundstück unentgeltlich verpachtet an Energieanbieter. 2025 geplant: Wallbox für dienstliche E-Autos am Rathaus.
  • Markranstädt: 2 Stellplätze Nähe Marktplatz für 1 öff. Ladestation (DC) über verkehrsrechtliche Genehmigung reserviert (kommunales Grundstück für die Ladesäule selbst unentgeltlich per Gestattungsvertrag zur Verfügung gestellt). Weitere Ladesäulen auf öffentlichem Grund existieren noch nicht. in letzter Zeit vermehrt Anfragen von gewerblichen Anbietern zur Sondernutzung von Parkraum. geplant 2025: gesamtheitliches Verkehrskonzept inkl. potenzielle Standorte für E-Infrastruktur.
  • Naunhof: Ladesäulen per Sondernutzungssatzung erlaubnispflichtig, aber gebührenfrei. geplant: Einführen von Gebühren
  • Frohburg: keine Sondernutzungssatzung vorhanden, aktuell Gestattungsvertrages für unentgeltliches verpachten von Grundstücken in Vorbereitung