Kleingartenwesen & Kriegsgräber

Kleingartenwesen & Kriegsgräber

Rückblick: 1. Kleingartenwettbewerb des Landkreises Leipzig im Jahr 2019 - "Schönste Kleingartenanlage"

Vorrangiges Ziel des Wettbewerbes besteht in der Förderung des ländlichen Kleingartenwesens. Kleingärten haben im Landkreis bedeutende soziale, ökologische und stadtplanerische Funktion. Sie prägen nicht unerheblich die kulturelle Entwicklung und das Miteinander in den Städten und Gemeinden. Das gesamte Kleingartenwesen wäre ohne die vielen ehrenamtlichen Funktionsträger nicht vorstellbar.

Im Landkreis Leipzig sind 238 Kleingartenvereine als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannt.

Die Kleingartenorganisationen erhalten die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit vom Landratsamt Landkreis Leipzig auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes § 2 vom 28.02.1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.09.2006 (BGBl. I S. 2146, 2147) in der jeweils gültigen Fassung.

Für die Bearbeitung der Anträge der Kleingartenvereine ist die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung zuständig.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Das Bundeskleingartengesetz ist ein Schutzgesetz, u. a. schützt es die Pachtpreishöhe, und setzt einige Erwartungen an die Kleingärtner. Die Kleingartenvereine müssen sich gemäß dem Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht vom 12.12.2000 § 1 regelmäßig (im 5-Jahres-Rhythmus) einer Gemeinnützigkeitsprüfung durch die Anerkennungsbehörde unterziehen.

Die Aufsichtspflicht über die Einhaltung der Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes in Bezug auf die kleingärtnerische Nutzung der Parzellen obliegt den Vereinsvorständen und dem jeweiligen Kreis- und Regionalverband als Zwischenpächter sowie den Eigentümern des Pachtlandes.

Gemeinnützige Gärten

Die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit sowie die Gemeinnützigkeitsüberprüfung erfolgen auf Antrag der Kleingartenvereine. Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend. Zusätzlich sind diese für Mitglieder der Kreis- und Regionalverbände in den Geschäftsstellen erhältlich.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung sehr gern zur Verfügung.

Kriegsgräber


Für die Pflege und Instandhaltung der anerkannten Kriegsgräber im Landkreis Leipzig sind grundsätzlich die jeweiligen Kommunen zuständig. Hierfür erhalten sie vom Bund Fördermittel als Pflegepauschale und auf Antrag auch Mittel für außerordentliche Instandsetzungen der Gräber und Grabzeichen.

Die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung fungiert im Rahmen der kommunalen Aufsicht bei der Prüfung des Pflegezustandes und des Instandsetzungsbedarfs als Vermittler zwischen der Landesdirektion Sachsen als Bewilligungsbehörde und den Kommunen des Landkreises.

Friedhof Colditz. Foto: Stadtverwaltung Colditz

Friedhof Colditz: Foto: Stadtverwaltung Colditz

Friedhof Wurzen. Foto: Martina Klugmann

Friedhof Wurzen. Foto: Martina Klugmann

Ansprechpartner

Martina Klugmann

Kleingärten/ Kriegsgräber/ Infrastruktur

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 2

Zimmer: 2.2.5
03433 241 1054
Logo