Verfahren Träger öffentlicher Belange

Verfahren Träger öffentlicher Belange

Bei bestimmten Planungen, Vorhaben und Verfahren beteiligen die Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften, Regionalverbände, Zweckverbände und Landkreise in gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren eine Reihe von Trägern öffentlicher Belange (TÖB).

Verfahren Träger öffentlicher Belange

Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung, wie bspw. Trassenführung einer Autobahn oder Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, dar.

Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.

Isabella Peißker

Projekt- und Marketingmanagement

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 2

Zimmer: 2.2.4
03433 241 1057

Bauleitplanungen

  • Bauplanungsrechtliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden, Planer und Bürger bei der Aufstellung von Bauleitplänen, städtebaulichen Satzungen und Bauvorhaben
  • Erteilung der Genehmigung von Flächennutzungsplänen und ggf. Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden
  • Erarbeitung von bauplanungsrechtlichen Fachstellungnahmen und Gesamtstellungnahmen des Landratsamtes Landkreis Leipzig im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Kerstin Piosek

Bauleitplanung

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 2

Zimmer: 2.2.8
03433 241 1052
Andreas Biermann

Bauleitplanung

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 2

Zimmer: 2.2.8
03433 241 1053

Infrastrukturmaßnahmen

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das Landratsamt mit all seinen Fachbereichen durch die Auftraggeber/Planungsbüros einbezogen. Dabei obliegt der Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung die Koordinierung für diese Maßnahmen. Die im Ergebnis der Prüfung erstellte Gesamtstellungnahme ist Grundlage für die weitere Umsetzung der Infrastrukturprojekte in den Städten und Gemeinden des Landkreises.

Technische Infrastruktur: Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge
Betrifft die Bereiche Wasser, Abwasser, Energie, Straßenbau, Telekommunikation

Martina Klugmann

Kleingärten/ Kriegsgräber/ Infrastruktur

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 2

Zimmer: 2.2.5
03433 241 1054
Natalie Wiesner

Haushalt, Infrastruktur

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Zimmer: 2.2.9
03433 241 1060
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