Flächennaturdenkmale
Flächennaturdenkmale
Im Landkreis Leipzig befinden sich derzeit 94 Flächennaturdenkmale (FND). Für fünf Flächennaturdenkmale wurden die Schutzvorschriften bereits überarbeitet und an das geltende Naturschutzrecht angepasst. Die übrigen Flächennaturdenkmale sind sogenannte übergeleitete Schutzgebiete. Hierbei handelt es sich um Gebiete, die auf Grundlage früherer naturschutzrechtlicher Vorschriften der DDR unter Schutz gestellt wurden. Nach § 51 SächsNatSchG gelten die bisherigen Schutzvorschriften grundsätzlich weiter. Der Schutzstatus dieser Gebiete bleibt somit bestehen, bis die Regelungen aufgehoben oder durch neue Schutzvorschriften ersetzt werden. Eine Rechtsangleichung ist jedoch erforderlich, da den historischen Unterschutzstellungsbeschlüssen in der Regel weder konkrete Verbote oder Gebote noch verbindliche Schutzgebietskarten zugrunde liegen.
Flächennaturdenkmale (FND) mit Rechtsverordnung
FND "Buche Hausdorf" (Gemeinde Colditz)
FND "Großer Rauschenbusch Schönbach“ (Gemeinde Colditz)
FND "Steinbruch Collmener Straße, Lüptitz" (Gemeinde Lossatal)
FND "Streuobstwiese am Wasserwerk Köhra" (Gemeinde Belgershain)
FND "Totenberg Großbardau" (Gemeinde Grimma)
Flächennaturdenkmale (FND) ohne Rechtsverordnung
Für die verbleibenden 89 Flächennaturdenkmale (FND) im Landkreis Leipzig besteht weiterhin Anpassungsbedarf an die geltenden naturschutzrechtlichen Anforderungen. Auf eine Auflistung wird an dieser Stelle verzichtet. Weiterführende Informationen können der Schutzgebietskonzeption des Landkreis Leipzig entnommen werden.
