Immissionsschutz

Am 06.01.2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten, die die zentrale Grundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen in Europa darstellt und die bis dahin geltende Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) und weitere Richtlinien abgelöst hat.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734) sowie zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973 und S. 1021), die seit 02.05.2013 in Kraft sind. Der Anwendungsbereich erstreckt sich u.a. auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, die in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) benannt sind und im Anhang 1 in Spalte d mit „E“ gekennzeichnet sind.

Für die in der Anlagenliste benannten Anlagen ist das Landratsamt des Landkreises Leipzig die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Für die benannten Anlagen wurden Überwachungsprogramme aufgestellt und der Zeitraum bestimmt, in dem regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen (Regelüberwachungen) durchzuführen sind. Die festgelegten Überwachungsintervalle (nach Jahren) sind ebenfalls der Anlagenliste zu entnehmen.

Gemäß § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist bei Anlagen, die der IE-RL unterliegen, der Öffentlichkeit der Überwachungsbericht nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen.

Ausführliche Informationen können unter sachsen.de nachgelesen werden.

Übersicht der Anlagen

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