Kinder- und Jugendgesundheit

Kinder- und Jugendgesundheit

Durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst werden Untersuchungen der Kinder im 4. Lebensjahr (2 Jahre vor der Einschulung), Schulaufnahmeuntersuchungen sowie schulärztliche Untersuchungen in den 6. Klassen durchgeführt.

Der Kinder - und Jugendärztliche Dienst sowie der Jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führen in den Kindertagesstätten und Schulen des Landkreises auf der Grundlage des Kindertagesstätten- und des Schulgesetzes schulärztliche Untersuchungen durch. Die Untersuchungen in den Kindertagesstätten erfolgen zwei Jahre vor der Einschulung, in der Regel im 4. Lebensjahr. Schulärztliche Untersuchungen erfolgen zur Schulaufnahmeuntersuchung und in den 6.Klassen. Bei jugendzahnärztlichen Untersuchungen in den Kindertagesstätten werden alle Kinder untersucht, schulzahnärztliche Untersuchungen erfolgen in den Klassen 1 bis 7. Bei Bedarf können weitere Untersuchungen veranlasst werden.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (KJÄD)

Ziel der Untersuchung in den Kindertagesstätten ist es, Entwicklungsrückstände und Gesundheitsstörungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Diese Untersuchung wird zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen U1-U8 (U9), die durch einen niedergelassenen Kinderarzt durchgeführt werden, angeboten und ersetzt diese nicht. Bei der Vorsorgeuntersuchung in den Kindertagesstätten werden sprachliche und motorische Fähigkeiten beurteilt, sowie ein Seh- und Hörtest durchgeführt. Jährlich wird die Zahngesundheit der Kinder beurteilt. Bei Kindern, die keine Kindereinrichtung besuchen, können im Gesundheitsamt Grimma und in der Außenstelle in Borna die Untersuchungen durchgeführt werden.

Ziel der Schulärztlichen Untersuchungen ist es, Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen und die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer, die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen. Das Ergebnis der Untersuchung wird nur den Eltern mitgeteilt.

Gleichzeitig erfolgt zu den Untersuchungen eine Impfberatung. Auf der Grundlage des aktuellen Sächsischen Impfkalenders und des Impfausweises des Kindes wird überprüft, ob das Kind alle bis zum gegenwärtigen Alter empfohlenen Impfungen erhalten hat bzw. welche Impfungen noch nachzuholen sind. Impfempfehlungen werden ausgesprochen und ggf. entsprechend dem Alter des Kindes ein Impfangebot unterbreitet.

Rückfragen bzw. Terminabsprachen sind telefonisch unter 03437 984-2433 (Bereich Grimma) bzw. 03433 241-2451 (Bereich Borna) möglich.

 

Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Durchführung und Auswertung von Untersuchungen und gruppenprophylaktischen Maßnahmen in Kindertagesstätten und schulärztlichen Untersuchungen in Schulen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Durchführung und Auswertung von Untersuchungen in Kindertagesstätten und schulärztlichen Untersuchungen in Schulen
  • Beteiligung an der Durchführung von gruppenprophylaktischen Maßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen e. V. (LAGZ)

dazu gehören:

  • Mundhygieneschulungen theoretisch/praktisch
  • Ernährungsberatung
  • Information zur Anwendung von Fluoriden
  • Erstellung von zahnmedizinischen Gutachten
  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Beteiligung an der Ausgestaltung von Projekttagen, zahnärztliche Beratung im Rahmen der Schwangerenkonfliktberatung)

Kontakt

Alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie im Organigramm

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