Schulnetzplanung

Der Landkreis Leipzig verfügt über moderne Bildungseinrichtungen. Die Trägerschaft hat er für die Förder- und Berufsschulen. Für Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien sind die Städte und Gemeinden zuständig. 

Für die Schulträgeraufgaben der kreiseigenen Schulen ist das Amt für Liegenschaften und Kultur verantwortlich. Der Landkreis errichtet Schulgebäude, Schulräume, stattet die Schulen mit dem notwendigen Lehr- und Lernmitteln und sonstigem Inventar aus und stellt nichtstaatliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.  

Schulnetzplan

Ein flächendeckend gutes Bildungsangebot ist wichtig, damit für jede Schülerin und jeden Schüler in zumutbarer Entfernung ein adäquates Beschulungsangebot in hoher Qualität zur Verfügung steht.

Deshalb sind die Landkreise und kreisfreien Städte durch den Gesetzgeber beauftragt einen Schulnetzplan aufzustellen.

Dabei wird das Fachwissen vor Ort einbezogen und bindet lokale Akteure, wie den Kreiselternrat und die Gemeinden, in den Diskussionsprozess ein, um eine möglichst passende Planung zu entwickeln.

Als oberste Schulaufsichtsbehörde prüft das Sächsische Staatsministerium für Kultus die Rechtmäßigkeit der Schulnetzpläne sowie deren Übereinstimmung mit den schulpolitischen Vorgaben des Schulgesetzes, des Landesentwicklungsplans und dem Staatshaushaltsplan. Nach der Prüfung durch das Staatsministerium erfolgt die offizielle Genehmigung der Schulnetzplanung.

Dieser Ablauf stellt sicher, dass die Schulnetzplanung sowohl den rechtlichen als auch den qualitativen Anforderungen entspricht und im Einklang mit den finanziellen Vorgaben steht.

Herr Köhn

SB Schulnetzplanung

SG Schulverwaltung/Kultur

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 7

Zimmer: 7.1.6
03433 241 350603437 984 7068

Weitere Informationen:

Landkreiseigene Schulen

Kreiselternrat
Medienpädagogisches Zentrum Landkreis Leipzig
Landesamt für Schule und Bildung
Portal Bildung Freistaat Sachsen

Dokumente:

Schulnetzplan
Den Beschluss des Kreistags vom 04.03.2020, Beschluss-Nummer 2020/005.

1. Teilfortschreibung
Den Beschluss des Kreistages vom 20.03.2024, Beschluss-Nummer 2024/013.

Anlage 6
Planungsteil Oberschulen, Bereich Borna/Neukieritzsch/Regis-Breitingen für den Beschluss vom 20.03.2024, Beschluss-Nummer 2024/013.

 

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