Statusangelegenheiten
Neben Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier direkt Anträge und Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Das Ausländeramt entscheidet nicht über Asylanträge. Das macht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wo muss ich hin, wenn ich ein Anliegen zum Asylrecht habe?
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Borna betreut: Böhlen, Borna, Geithain, Großpösna, Groitzsch, Kitzscher, Markkleeberg, Neukieritzsch, Frohburg, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha (außer Espenhain inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/ Kömmlitz, Pötzschau), Zwenkau.
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Grimma betreut: Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Espenhain (inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/Kömmlitz, Pötzschau), Grimma, Lossatal, Machern, Makranstädt, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen.
Anträge und Kontakte
Für ausgewählte Anliegen haben Sie die Möglichkeit über unser Terminportal einen Termin in der Ausländerbehörde zu buchen. Dies ist maximal 60 Tage im Vorraus möglich.
Klicken Sie hierzu auf folgenden Link: https://ausa-lk-l.flexappoint.de
Für die dort nicht abgebildeten Anliegen nutzen Sie bitte weiterhin die Möglichkeit über unser Funktionspostfach: statusangelegenheiten(at)lk-l(dot)de um einen Termin zu vereinbaren oder Ihr Anliegen zu schildern.
Wichtig: Nur mit vorheriger Terminvereinbarung, können sich unsere Mitarbeitenden für Ihr Anliegen Zeit nehemen.
Achtung!
Aufgrund von erhöhtem Arbeitsaufkommen und Mitarbeiterausfall kommt es aktuell im Bereich Allgemeines Ausländerrecht (Visumverfahren, asylunabhängige Aufenthaltsverfahren) zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten und größeren Vorlaufzeiten in der Terminvergabe. Die Abarbeitung Ihrer Anträge steht für uns im Vordergrund. Um uns dies zu ermöglichen, bitten wir Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand per Telefon oder E-Mail abzusehen!
Please note!
Due to a high volume of work (handling visa procedures, residence permit applications) and staff shortages, there are significantly longer processing times and longer time periods for appointments. Processing your applications is our top priority. To enable us to do this, we ask that you refrain from making inquiries about the status of your application via telephone or email.
Für folgende Anliegen sind wir da:
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) nach positiver Asylentscheidung
- Erteilung und Verlängerung von Duldungen nach negativer Asylentscheidung
- Erteilung von Erlaubnissen zur Erwerbstätigkeit
Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):
Um möglichst gezielt für Ihre Anliegen zur Verfügung zu stehen, ist ab sofort vor einer Vorsprache eine Terminvereinbarung notwendig.
Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Formulare und weiteren Unterlagen Sie vorab einzureichen haben. Die Antragsformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite.
Reichen Sie bitte die mit Ihrer/m Sachbearbeiter(in) besprochenen Antragsformulare rechtzeitig vor dem Vorsprachetermin ein. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.
Der Serviceschalter in Borna dient als Anlaufpunkt für Asylbewerber und Geduldete (Abgabe von Unterlagen, Ausgabe von Dokumenten). Die Antragsbearbeitung erfolgt am Standort Grimma durch die Sachbearbeiter/Innen. Auch für die Vorsprache am Serviceschalter Borna ist zwingend vorher eine Terminvereinbarung notwendig.
Für folgende Anliegen sind wir da:
- Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Ausländern durch Dritte
- Erteilung/ Verlängerung von Aufenthaltsrechten (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) und zusätlicher Erlaubbnisse ( z.B. Erwerbstätigkeit)
- Entscheidungen im Rahmen der Freizügigkeit von EU-Bürgern und deren Angehörigen
Weitere Informationen zum Thema Zuwanderung finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen. Klicken Sie hierzu einfach auf diesen Link: www.zuwanderung.sachsen.de
Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):
Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Formulare und weiteren Unterlagen Sie vorab einzureichen haben. Die Antragsformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite.
Reichen Sie bitte die mit Ihrer/m Sachbearbeiter(in) besprochenen Antragsformulare rechtzeitig vor dem Vorsprachetermin ein. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.
Für folgende Anliegen sind wir da:
- Beschleunigtes Einreiseverfahren von ausländischen Fachkräften für Arbeitgeber im Landkreis Leipzig
Gebühren:
Für die Bearbeitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens fällt eine Gebühr in Höhe von 411 EUR an, welche bereits zu Beginn des Verfahrens zu entrichten ist. Das Verfahren endet mit der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung einer Vorabzustimmung zur Einreise der Fachkraft an die für das Visumverfahren zuständige deutsche Auslandsvertretung am Aufenthaltsort der ausländischen Fachkraft.
Voraussetzung:
Als Fachkraft gelten Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Zudem muss die Fachkraft nach der Einreise durch den Arbeitgeber auch in einem der Qualifikation entsprechenden Beschäftigungsverhältnis eingesetzt werden. Zudem können auch ausländische Personen, die zu einer qualifizierten Berufsausbildung in einem Ausbildungsbetrieb einreisen wollen, dieses Verfahren gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb nutzen.
Umfangreiche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie auf dem sächsischen Serviceportal „Amt 24“ unter https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6006195 .
Zu weiterführenden Fragen zur Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung lesen Sie gern auch im Portal der Bundesregierung www.make-it-in-Germany.com .
Wichtig:
Die ausländische Fachkraft muss Ihnen als Arbeitgeber bereits bekannt sein, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführen zu können. Durch die Ausländerbehörde erfolgt keine Vermittlung von Fachkräften. Sollten Sie noch auf der Suche nach einer geeigneten Fachkraft sein, wenden Sie sich zunächst bitte an die für Sie zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Für eine erste Prüfung, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Sie in Frage kommt, können Sie den Vorab-Check(PDF, 237 kB)* nutzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Arbeitgeber(PDF, 165 kB)*.
Als Ansprechpartner in unserer Ausländerbehörde steht Ihnen zur Verfügung:
Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt zwecks Terminabsprache auf.
*) Vorab-Check und Arbeitgeber-Informationsblatt sind vom Sächsischen Ministerium des Innern in Kooperation mit dem IQ-Netzwerk Sachsen erstellt.
Rückkehrberatung
Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG/GARP Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Dabei werden dem Ausreisewilligen attraktive, finanzielle Anreize zur Ausreise geboten.
Beratungen zur freiwilligen Rückreise werden im Landkreis Leipzig durch das Ausländeramt durchgeführt.
Weitere Informationen dazu und die entsprechenden Kontaktdaten können Sie dem Flyer "Informationen zur freiwilligen Rückreise" entnehmen.
Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Unterlagen notwendig sind.
Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin. Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.
Die Maßnahme wird gefördert durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Kommunalintegrationsarbeitsverordnung (KomIntAVO).

Frau Krenn
SB Rückkehrberatung
SG Statusangelegenheiten Ausländer
Frau Rose-Jahn
stellv. Sachgebietsleiterin und SB Unterbringung, Zuweisung, Koordination, Rückkehrberatung
SG Unterbringung