Statusangelegenheiten

Statusangelegenheiten

Neben Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier direkt Anträge und Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Das Ausländeramt entscheidet nicht über Asylanträge. Das macht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wo muss ich hin, wenn ich ein Anliegen zum Asylrecht habe?
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Borna betreut: Böhlen, Borna, Geithain, Großpösna, Groitzsch, Kitzscher, Markkleeberg, Neukieritzsch, Frohburg, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha (außer Espenhain inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/ Kömmlitz, Pötzschau), Zwenkau.
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Grimma betreut: Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Espenhain (inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/Kömmlitz, Pötzschau), Grimma, Lossatal, Machern, Makranstädt, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen.

Für ausgewählte Anliegen haben Sie die Möglichkeit über unser Terminportal einen Termin in der Ausländerbehörde zu buchen. Dies ist maximal 60 Tage im Vorraus möglich.

Klicken Sie hierzu auf folgenden Link:  https://ausa-lk-l.flexappoint.de

Für die dort nicht abgebildeten Anliegen nutzen Sie bitte weiterhin die Möglichkeit über unser Funktionspostfach: statusangelegenheiten(at)lk-l(dot)de um einen Termin zu vereinbaren oder Ihr Anliegen zu schildern.

Wichtig: Nur mit vorheriger Terminvereinbarung, können sich unsere Mitarbeitenden für Ihr Anliegen Zeit nehemen.

Achtung!
Aufgrund von erhöhtem Arbeitsaufkommen und Mitarbeiterausfall kommt es aktuell im Bereich Allgemeines Ausländerrecht (Visumverfahren, asylunabhängige Aufenthaltsverfahren) zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten und größeren Vorlaufzeiten in der Terminvergabe. Die Abarbeitung Ihrer Anträge steht für uns im Vordergrund. Um uns dies zu ermöglichen, bitten wir Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand per Telefon oder E-Mail abzusehen!

Please note!
Due to a high volume of work (handling visa procedures, residence permit applications) and staff shortages, there are significantly longer processing times and longer time periods for appointments. Processing your applications is our top priority. To enable us to do this, we ask that you refrain from making inquiries about the status of your application via telephone or email.

 

Rückkehrberatung

Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG/GARP Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Dabei werden dem Ausreisewilligen attraktive, finanzielle Anreize zur Ausreise geboten.

Beratungen zur freiwilligen Rückreise werden im Landkreis Leipzig durch das Ausländeramt durchgeführt.

Weitere Informationen dazu und die entsprechenden Kontaktdaten können Sie dem Flyer "Informationen zur freiwilligen Rückreise" entnehmen.

Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Unterlagen notwendig sind.

Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin. Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.

Die Maßnahme wird gefördert durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Kommunalintegrationsarbeitsverordnung (KomIntAVO).

Frau Krenn

SB Rückkehrberatung

SG Statusangelegenheiten Ausländer

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 3
03437 984 175603437 984 7031
Frau Rose-Jahn

stellv. Sachgebietsleiterin und SB Unterbringung, Zuweisung, Koordination, Rückkehrberatung

SG Unterbringung

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
03437 984 173903437 984 7032
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