Statusangelegenheiten
Neben Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht oder zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier direkt Anträge und Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Das Ausländeramt entscheidet nicht über Asylanträge. Das macht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wo muss ich hin, wenn ich ein Anliegen zum Asylrecht habe?
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Borna betreut: Böhlen, Borna, Groitzsch, Markkleeberg, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha (außer Espenhain inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/ Kömmlitz, Pötzschau), Zwenkau.
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Grimma betreut: Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Espenhain (inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/Kömmlitz, Pötzschau), Frohburg, Geithain, Kitzscher, Grimma, Großpösna, Lossatal, Machern, Makranstädt, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen.
Anträge und Kontakte
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen und Terminabstimmungen immer die Anfrage per E-Mail:
E-Mail: statusangelegenheiten@lk-l.de
Wichtig: Nur mit vorheriger Terminvereinbarung, können sich unsere Mitarbeitenden für Ihr Anliegen Zeit nehemen.
Achtung! Ab Mai 2025 nur noch digitale Fotos für Aufenthaltserlaubnisse & Co.
Ab 01. Mai 2025 benötigen Sie für ausländerrechltiche Dokumente (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Reiseausweis, Duldung) ein digitales zertifiziertes Passfoto. Die neue gesetzliche Regelung soll Manipulationen verhindern. Hierzu müssen Sie ihre biometrischen Fotos vorab in zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten aufnehmen lassen. Das Foto wird dann in einem zertifizierten digitalen Speicher (Foto-Cloud) hinterlegt. Sie erhalten dort dann einen Matrix-Code, den Sie zum Erfassungstermin im Ausländeramt mitbringen müssen. Im Ausländeramt wird der Code gescannt und damit das Foto aus der Foto-Cloud abgerufen und verarbeitet.
- Achtung – Ende Übergangsfrist 31.07.2025!
Am 31.07.2025 endet die Übergangsregelung für nicht digitale Passfotos. Ab 01.08.2025 dürfen von der Ausländerbehörde nur noch Fotos akzeptiert werden, die vor Ihrem Termin im Ausländeramt von einem Fotografen/Fotostudio angefertigt und digital an unsere Behörde übermittelt werden.
Attention ! Starting May 2025 only noch digitally passport photos for residence permits & Co.
Starting May 1, 2025, you will need a digitally certified passport photo for immigration documents (e.g. residence permits, travel documents, Duldung-permits). The new legal regulation is intended to prevent tampering. To do so, you must have your biometric photos taken in advance at certified photo studios and drugstores. The photo will then be stored in a certified digital storage system (photo cloud). You will then receive a matrix code, which you must bring with you to your registration appointment at the Immigration Office. The Immigration Office will scan the code, which will then retrieve and process the photo from the photo cloud.
- Attention – Transition period ends on July 31, 2025!
The transitional arrangement for non-digital passport photos ends on July 31, 2025. Starting August 1, 2025, the immigration office will only accept photos taken by a photographer/photo studio before your appointment at the immigration office and submitted digitally to our office.
Für folgende Anliegen sind wir da:
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) nach positiver Asylentscheidung
- Erteilung und Verlängerung von Duldungen nach negativer Asylentscheidung
- Erteilung von Erlaubnissen zur Erwerbstätigkeit
Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):
Um möglichst gezielt für Ihre Anliegen zur Verfügung zu stehen, ist ab sofort vor einer Vorsprache eine Terminvereinbarung notwendig.
Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Formulare und weiteren Unterlagen Sie vorab einzureichen haben. Die Antragsformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite.
Reichen Sie bitte die mit Ihrer/m Sachbearbeiter(in) besprochenen Antragsformulare rechtzeitig vor dem Vorsprachetermin ein. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.
Der Serviceschalter in Borna dient als Anlaufpunkt für Asylbewerber und Geduldete (Abgabe von Unterlagen, Ausgabe von Dokumenten). Die Antragsbearbeitung erfolgt am Standort Grimma durch die Sachbearbeiter/Innen. Auch für die Vorsprache am Serviceschalter Borna ist zwingend vorher eine Terminvereinbarung notwendig.
Für folgende Anliegen sind wir da:
- Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Ausländern durch Dritte
- Erteilung/ Verlängerung von Aufenthaltsrechten (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) und zusätlicher Erlaubbnisse ( z.B. Erwerbstätigkeit)
- Entscheidungen im Rahmen der Freizügigkeit von EU-Bürgern und deren Angehörigen
Weitere Informationen zum Thema Zuwanderung finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen. Klicken Sie hierzu einfach auf diesen Link: www.zuwanderung.sachsen.de
Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):
Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Formulare und weiteren Unterlagen Sie vorab einzureichen haben. Die Antragsformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite.
Reichen Sie bitte die mit Ihrer/m Sachbearbeiter(in) besprochenen Antragsformulare rechtzeitig vor dem Vorsprachetermin ein. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.
Für folgende Anliegen sind wir da:
- Beschleunigtes Einreiseverfahren von ausländischen Fachkräften für Arbeitgeber im Landkreis Leipzig
Gebühren:
Für die Bearbeitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens fällt eine Gebühr in Höhe von 411 EUR an, welche bereits zu Beginn des Verfahrens zu entrichten ist. Das Verfahren endet mit der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung einer Vorabzustimmung zur Einreise der Fachkraft an die für das Visumverfahren zuständige deutsche Auslandsvertretung am Aufenthaltsort der ausländischen Fachkraft.
Voraussetzung:
Als Fachkraft gelten Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Zudem muss die Fachkraft nach der Einreise durch den Arbeitgeber auch in einem der Qualifikation entsprechenden Beschäftigungsverhältnis eingesetzt werden. Zudem können auch ausländische Personen, die zu einer qualifizierten Berufsausbildung in einem Ausbildungsbetrieb einreisen wollen, dieses Verfahren gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb nutzen.
Umfangreiche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie auf dem sächsischen Serviceportal „Amt 24“ unter https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6006195 .
Zu weiterführenden Fragen zur Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung lesen Sie gern auch im Portal der Bundesregierung www.make-it-in-Germany.com .
Wichtig:
Die ausländische Fachkraft muss Ihnen als Arbeitgeber bereits bekannt sein, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführen zu können. Durch die Ausländerbehörde erfolgt keine Vermittlung von Fachkräften. Sollten Sie noch auf der Suche nach einer geeigneten Fachkraft sein, wenden Sie sich zunächst bitte an die für Sie zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Für eine erste Prüfung, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Sie in Frage kommt, können Sie den Vorab-Check(PDF, 237 kB)* nutzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Arbeitgeber(PDF, 165 kB)*.
Als Ansprechpartner in unserer Ausländerbehörde steht Ihnen zur Verfügung:
Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt zwecks Terminabsprache auf.
*) Vorab-Check und Arbeitgeber-Informationsblatt sind vom Sächsischen Ministerium des Innern in Kooperation mit dem IQ-Netzwerk Sachsen erstellt.
Rückkehrberatung
Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG/GARP Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Dabei werden dem Ausreisewilligen attraktive, finanzielle Anreize zur Ausreise geboten.
Beratungen zur freiwilligen Rückreise werden durch das Ausländeramt und durch die Flüchtlingssozialarbeiter bei den Freien Trägern im Landkreis durchgeführt.
Weitere Informationen dazu und die entsprechenden Kontaktdaten können Sie dem Flyer "Informationen zur freiwilligen Rückreise" entnehmen.
Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Unterlagen notwendig sind.
Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.
Frau Rose-Jahn
stellv. Sachgebietsleiterin und SB Unterbringung, Zuweisung, Koordination, Rückkehrberatung
SG Unterbringung