Statusangelegenheiten

Statusangelegenheiten

Neben Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht oder zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier direkt Anträge und Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Das Ausländeramt entscheidet nicht über Asylanträge. Das macht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wo muss ich hin, wenn ich ein Anliegen zum Asylrecht habe?
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Borna betreut: Böhlen, Borna, Groitzsch, Markkleeberg, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha (außer Espenhain inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/ Kömmlitz, Pötzschau), Zwenkau.
Personen die ihren Wohnort in folgenden Gemeinden / Städten haben, werden am Standort Grimma betreut: Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Espenhain (inkl. Gemeinschaftsunterkunft sowie die Ortsteile Mölbis, Oelzschau/Kömmlitz, Pötzschau), Frohburg, Geithain, Kitzscher, Grimma, Großpösna, Lossatal, Machern, Makranstädt, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen und Terminabstimmungen immer die Anfrage per E-Mail:

E-Mail: statusangelegenheiten@lk-l.de

Wichtig: Nur mit vorheriger Terminvereinbarung, können sich unsere Mitarbeitenden für Ihr Anliegen Zeit nehemen.

Achtung! Ab Mai 2025 nur noch digitale Fotos für Aufenthaltserlaubnisse & Co.

Ab 01. Mai 2025 benötigen Sie für ausländerrechltiche Dokumente (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Reiseausweis, Duldung) ein digitales zertifiziertes Passfoto. Die neue gesetzliche Regelung soll Manipulationen verhindern. Hierzu müssen Sie ihre biometrischen Fotos vorab in zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten aufnehmen lassen. Das Foto wird dann in einem zertifizierten digitalen Speicher (Foto-Cloud) hinterlegt. Sie erhalten dort dann einen Matrix-Code, den Sie zum Erfassungstermin im Ausländeramt mitbringen müssen. Im Ausländeramt wird der Code gescannt und damit das Foto aus der Foto-Cloud abgerufen und verarbeitet.  

  • Achtung – Ende Übergangsfrist 31.07.2025!

Am 31.07.2025 endet die Übergangsregelung für nicht digitale Passfotos. Ab 01.08.2025 dürfen von der Ausländerbehörde nur noch Fotos akzeptiert werden, die vor Ihrem Termin im Ausländeramt von einem Fotografen/Fotostudio angefertigt und digital an unsere Behörde übermittelt werden.

 

Attention ! Starting May 2025 only noch digitally passport photos for residence permits & Co.

Starting May 1, 2025, you will need a digitally certified passport photo for immigration documents (e.g. residence permits, travel documents, Duldung-permits). The new legal regulation is intended to prevent tampering. To do so, you must have your biometric photos taken in advance at certified photo studios and drugstores. The photo will then be stored in a certified digital storage system (photo cloud). You will then receive a matrix code, which you must bring with you to your registration appointment at the Immigration Office. The Immigration Office will scan the code, which will then retrieve and process the photo from the photo cloud.

  • Attention – Transition period ends on July 31, 2025!

The transitional arrangement for non-digital passport photos ends on July 31, 2025. Starting August 1, 2025, the immigration office will only accept photos taken by a photographer/photo studio before your appointment at the immigration office and submitted digitally to our office.

Rückkehrberatung

Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG/GARP Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Dabei werden dem Ausreisewilligen attraktive, finanzielle Anreize zur Ausreise geboten.

Beratungen zur freiwilligen Rückreise werden durch das Ausländeramt und durch die Flüchtlingssozialarbeiter bei den Freien Trägern im Landkreis durchgeführt.

Weitere Informationen dazu und die entsprechenden Kontaktdaten können Sie dem Flyer "Informationen zur freiwilligen Rückreise" entnehmen.

Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Unterlagen notwendig sind.

Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.

Frau Rose-Jahn

stellv. Sachgebietsleiterin und SB Unterbringung, Zuweisung, Koordination, Rückkehrberatung

SG Unterbringung

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
03437 984 173903437 984 7032
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