Asyl-Leistungen
Das Sachgebiet Asylbewerberleistungen/Integration ist zuständig für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Das Ausländeramt ist grundsätzlich zuständig für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, welche in den Landkreis Leipzig verteilt oder zugewiesen worden oder eine Wohnsitzauflage besteht.
- Die bereits als Flüchtlinge zuerkannten bzw. als Asylberechtigt anerkannten Personen sind nach AsylbLG nicht mehr leistungsberechtigt. Die Zuständigkeit liegt in diesen Fällen beim Träger nach dem SGB II (Jobcenter) bzw. SGB XII (Sozialamt).
- Im AsylbLG wird unter anderem geregelt, welche Leistungen einem sich tatsächlich in Deutschland aufhaltenden Ausländer zustehen (z.B. Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, sonstige Leistungen) und in welchem Umfang.
- Mit den gewährten Leistungen müssen u. a. der notwendige Bedarf an Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege abgesichert werden. Darüber hinaus können aber auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen immer zuerst Telefon oder E-Mail.
E-Mail: asylleistung@lk-l.de
Telefon Grimma: 03437/9841711
Telefon Borna: 03437/9841731