Nachbarschaftshelfer
Nachbarschaftshilfe Landkreis Leipzig
Das Kreissozialamt informiert!
Was macht ein Nachbarschaftshelfer?
Das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kooperation mit den Pflegekassen initiierte niedrigschwellige Angebot der Nachbarschaftshilfe unterstützt alle Personen mit Pflegegrad durch geschulte Nachbarschaftshelfer. Diese bieten bis zu 40 Stunden monatlich Betreuungs- und Entlastungsangebote wie gemeinsame Einkäufe und Haushaltshilfe an. Gartenarbeit, handwerkliche und pflegerische Dienstleistungen sind jedoch ausgeschlossen. Der Stundensatz für Nachbarschaftshelfer beträgt maximal 10 Euro.
Wer kann die Hilfe eines Nachbarschaftshelfer erhalten?
Unterstützt werden kann jeder pflegebedürftige Mensch ab Pflegegrad 1. Der Nachbarschaftshelfer darf mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert sein, nicht als dessen Pflegeperson tätig sein und nicht in derselben Häuslichkeit leben. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag über die Pflegekasse des Betroffenen im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrages von 131 Euro. Das Kreissozialamt unterstützt bei der Vermittlung geschulter Nachbarschaftshelfer.
Wie wird man Nachbarschaftshelfer?
Jede volljährige Person kann sich bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen.
Dafür muss ein Grundkurs im Umfang von fünfmal 90 Minuten absolviert werden. Die Kosten hierfür über-
nimmt Ihre Pflegekasse.
Die nächsten Termine:
Gern können Sie sich unter der folgenden Telefonnummer über die nächsten Schulungen informieren: 03433 / 241-2137.
Weiterhin finden Sie unter den nachfolgenden Links nähere Informationen zu Terminen seitens der Anbieter für Schulungen im Landkreis Leipzig:
Termine Deutsches Rotes Kreuz Leipzig-Land e.V.
Termine Nachbarschaftshilfe 24 e.V.
Weitere Informationen:

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