Um die Integration von Geflüchteten in unserer Gesellschaft zu fördern, ist eine Ausstellung über die Lebensrealität geflüchteter Menschen in Deutschland eine gute Möglichkeit, die Bevölkerung über Fakten und Sachlagen zu informieren. Dabei wird es speziell zur Unterbringung - wie zu jedem anderen Thema auch - immer positive und negative Beispiele in Deutschland geben. Spezielles Anliegen der Organisatoren dieser Ausstellung ist es, dass die Sammelunterkünfte "jetzt und sofort" aufgelöst werden.
Um Missverständnisse vorzubeugen, möchten wir als zuständige Behörde für die Unterbringung geflüchteter Menschen im Vorfeld der Veranstaltung die aktuelle Rechtslage erläutern: In Deutschland ist geregelt, dass der Staat Geflüchteten, die einen Asylantrag stellen, als Erster in der Gesellschaft hilft und unterstützt, indem er ihnen nach Einreise eine Unterkunft und finanzielle Unterstützung sowie die Klärung der rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Das Asylgesetz schreibt die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft fest. Das bedeutet die Gesetze in Deutschland müssten vom Gesetzgeber geändert werden. So können Sammelunterkünfte nicht "jetzt und sofort" aufgelöst werden.
Konkret im Landkreis Leipzig haben wir in der Vergangenheit von der anderen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gemeinschaftsunterkünfte zu schließen (von 13 auf 5 Einrichtungen), wenn diese von Seiten des Bedarfs nicht mehr benötigt wurden und dafür genügend Wohnraum im Landkreis zur Verfügung stand. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern bzw. Landkreisen, werden im Landkreis Leipzig über 50 % der Asylsuchenden in Wohnungen untergebracht.
Die Äußerungen auf den Plakaten, welche die Zustände in den Gemeinschaftsunterkünften beschreiben, gelten nicht für die vorhandenen Einrichtungen im Landkreis. Dort werden die Vorschriften der Sächsischen Verwaltungsvorschrift "VwV Unterbringung" sowie die entsprechenden Hygienevorschriften eingehalten. Durch das Gesundheitsamt und die Heimaufsicht des Freistaates wird dies regelmäßig vor Ort kontrolliert.
Es kann weiterhin festgestellt werden, dass die Personen aus der GU Grimma bzw. GU Beucha, die auf den Plakaten benannt wurden, nicht unter diesen Namen in den Gemeinschafts-unterkünften des Landkreises wohnen.