Das OVG Bautzen hatte im Juli den Bebauungsplan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide für unwirksam erklärt. Dies schafft für die Bauwilligen einige Unsicherheit, würde doch die Rechtsgrundlage für die rund 95 Verfahren, die durch das Bauaufsichtsamt des Landkreises genehmigt wurden, fehlen. Auch diejenigen, die neu einen Antrag stellen wollen, sind von der Entscheidung betroffen.

Die Stadt Zwenkau beabsichtigt, kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OVG Bautzen zum Bebauungsplan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide einzulegen, darüber informierte Bürgermeister Holger Schulz im Gespräch mit dem Landkreis. In einem ergänzenden Verfahren will sich die Stadt gemeinsam mit dem Projektentwickler SSZ und den Planern mit allen Anforderungen des OVGs auseinandersetzen und insbesondere die geforderte Absicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in die Wege leiten. Die Heilung der formalen Fehler des B-Planes ist nach Einschätzung der Beteiligten möglich. "Im 40seitigen Urteil hat sich das OVG auch mit den anderen Einwänden gegen den Plan befasst, aber keine weiteren Mängel benannt, welche zur Außerkraftsetzung der Genehmigung führten" gibt sich Bürgermeister Holger Schulz zuversichtlich. Das Plankonzept selbst stehe nicht in Frage. Da sich die Stadträte mit der Plan-Ergänzung befassen müssen, ist ein Abschluss des Verfahrens nicht vor Ende dieses Jahres zu erwarten.

Konsequenz für die Bauwilligen

Das Bauaufsichtsamt wird bei der Entscheidung ob und inwieweit ein Einschreiten gegen die derzeitigen Baumaßnahmen erforderlich ist, die von der Stadt Zwenkau vorgetragene Strategie zur Heilung des vom OVG Bautzen für unwirksam erklärten B-Plan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide berücksichtigen müssen.

Wer neu einen Bauantrag stellen möchte, für den besteht grundsätzlich auch während der Aufstellung eines B-Plans und ebenfalls im Ergänzungsverfahren die Möglichkeit, einen Bauantrag nach § 33 BauGB einzureichen. Im Gegensatz zu dem "schlankeren" Verfahren der Genehmigungs-freistellung, das ein wirksamer B-Plan ermöglicht, ist die Genehmigungsfähigkeit durch das Bauaufsichtsamt in einem umfangreicheren Genehmigungsverfahren zu prüfen.

Hintergrund 

Das OVG Bautzen hatte in einem Normenkontrollverfahren im Juli 2021 den B-Plan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide für unwirksam erklärt. In der Urteilbegründung, die seit dem 03.08. 2021vorliegt, wird bemängelt, dass die vorgesehenen Maßnahmen um die Eingriffe in die Natur durch das Projekt auszugleichen, nicht ausreichend vertraglich abgesichert wurden. Auch habe der städtebauliche Vertrag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vorgelegen.

Ein entsprechender Antrag der Antragstellerin (Klägerin) im Eilverfahren war hierzu im März 2021 vom OVG abgelehnt worden.