Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hat als untere Wasserbehörde am 21. August 2026 eine Allgemeinverfügung zur befristeten und örtlich begrenzten Einschränkung des Gemeingebrauchs der Vereinigten Mulde im Bereich der Brücke der Bundesautobahn A 14 bei Grimma erlassen.
Die Einschränkung gilt seit dem 1. September 2026 und zunächst bis zum 15. Dezember 2026. Hintergrund sind Rückbau- beziehungsweise Abrissarbeiten am Brückenbauwerk der BAB 14. Um die Durchführung der Arbeiten zu ermöglichen und die Sicherheit im betroffenen Bereich zu gewährleisten, wird die Nutzung der Vereinigten Mulde vorübergehend eingeschränkt.
Betroffener Bereich
Die Einschränkung des Gemeingebrauchs gilt in einem Abschnitt von jeweils bis zu 300 Metern flussaufwärts und flussabwärts der BAB-14-Brücke bei Grimma. Der betroffene Bereich wird vor Ort beidseitig durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Im festgelegten Verbotsbereich sind folgende Nutzungen der Vereinigten Mulde untersagt:
- Baden
- Tränken
- Schöpfen mit Handgefäßen
- Eissport
- Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb
- Einbringen von Stoffen wie Fischereigeräten und Fischnahrung zu Zwecken der Fischerei, Fischzucht und Fischhaltung
Nicht von der Einschränkung betroffen ist das gemeingebräuchliche Einleiten von nicht verunreinigtem Quell- und Grundwasser sowie von Niederschlagswasser, sofern dieses nicht aus gemeinsamen Anlagen eingeleitet oder von gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird.
Die Untersagung gilt seit Dienstag, 1. September 2026, 7 Uhr, und endet nach derzeitiger Planung am Dienstag, 15. Dezember 2026, um 23:59 Uhr.
Verlängerung bei Verzögerungen möglich
Da die Dauer der Einschränkung unmittelbar mit dem Fortgang der Rückbau- beziehungsweise Abrissarbeiten zusammenhängt, kann sich der Zeitraum bei Verzögerungen verlängern. In diesem Fall ist eine Verlängerung der Einschränkung des Gemeingebrauchs zu erwarten.
Die Allgemeinverfügung wurde mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen. Sie ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 10, Erscheinungstag 28. August 2026, wirksam. Zudem steht das Dokument zum Download bereit.