Ab Montag, dem 18.Mai 2020, findet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler an den Oberschulen und Förderschulen (außer an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung) wieder statt.

Diese Regelungen gelten ab 18. Mai für Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen:

  • Betreut oder unterrichtet werden nur Kinder, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Dass dies auf ihre Kinder und auch andere Kontaktpersonen im heimischen Haushalt zutrifft, müssen die Eltern jeden Tag schriftlich bestätigen. Ein entsprechendes Formular wird vom Kultusministerium erarbeitet und soll in den nächsten Tagen als Download zu Verfügung gestellt werden. Wenn ein Kind corona-ähnliche Symptome aufweist, muss die Unbedenklichkeit mit einem ärtzlichen Attest nachgewiesen werden. Wenn dennoch Zweifel bestehen, kann die Einrichtung anlehnen, das Kind zu betreuen. Zeigen Kinder während der Betreuung oder im Unterricht Symptome, müssen sie umgehend von der Gruppe getrennt, von den Eltern abgeholt und einem Arzt vorgestellt werden.

  • Auch das Personal der Einrichtung muss gesund sein, und sich bei Symptomen umgehend auf eine Corona-Infektion testen lassen (ab 1. Juni soll es möglich sein, dass sich Lehrkräfte und Erzieher freiwillig testen lassen können). Beim Kontakt untereinander sowie mit anderen Erwachsenen und Kindern, die nicht zu festen Gruppe, bzw. Klasse gehören, wird eine Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Innerhalb einer festen Gruppe kann darauf verzichtet werden.

  • In allen Sanitärräumen der Einrichtungen müssen ausreichend Seifenspender und Einweghandtücher zur Verfügung stehen. Ebenfalls nötig ist das tägliche Renigen von Tischoberflächen, Türklinken, Fenstergriffen und anderen Handkontaktflächen. Alle sollen sich regelmäßig die Hände waschen.

    Speziell für Kitas und Grundschulen gilt ab 18. Mai:

  • Beim Bringen und Abholen der Kinder müssen die Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung trage. Es gilt, so wenig Kontakt wie möglich zu haben. Deshalb dürfen die Eltern die Einrichtung im Regelfall nicht betreten. Es ist vorgesehen, dass die Kinder in festgelegten Zonen übergeben werden.

  • Es werden möglichst kleine Gruppen mit festen Betreuern gebildet. So soll bei Infektionsfällen die Rückverfolgung zum Auslöser möglich sein. Die Gruppengröße ist nicht vorgegeben. Diese liegt im Ermessensspielraum der Einrichtungen und richtet sich auch nach den räumlichen Gegebenheiten.

  • Die Gruppen werden räumlich strikt voneinander getrennt. Dass Kinder unterschiedlicher Gruppen aufeinander treffen, muss strikt vermieden werden. Innerhalb einer Gruppe müssen die Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gemeinschaftlich genutze Räume und Freiflächen dürfen abwechselnd nur von jeweils einer Gruppe genutzt werden.

    Speziell für Kitas gilt zudem:

  • Offene oder teiloffene Konzepte sind vorerst in keiner Einrichtung zulässig. Bei Personalmangel oder begrenztem Platz können Betreuungs- und Öffnungszeiten eingeschränkt werden.

         Speziell für Grundschulen gilt zudem:

  • Zunächst konzentriert sich der Unterricht auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Englisch. Andere Fächer können je nach den zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten vermittelt werden. Diese Regelung gilt für das laufende Schuljahr.

          Speziell für weiterführende Schulen gilt zudem:

  • Ab der Klasse fünf soll es ein rollendes System mit festen (Teil)klassen geben. So soll jede Schülerin und jeder Schüler zumindest teilweise in der Schule unterrichtet werden. Möglich sind beispielsweise gestaffelte Unterrichtszeiten oder ein tageweiser Unterricht. Ein Teil des Lernens soll weiter zu Hause erfolgen.

Hier informiert der sächsische Kultusminister das weitere Vorgehen. Ständig aktualisierte Informationen für Lehrer/Lehrerinnen, Erzieher/Erzieherinnen, Betreuer/Betreuerinnen, Eltern und Schüler/Schülerinnen gibt es auf der "Corona-Seite" des Freistaats.